Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Donau-Ries

Die Gesetzesänderung zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Es soll damit Kindern einkommensschwacher Familien ermöglicht werden, gezielt zusätzliche Schul- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Bundesrat und Bundestag haben beschlossen, dass die Kommunen vor Ort für die Umsetzung verantwortlich sind. Im Landkreis Donau-Ries übernimmt das Landratsamt, Fachbereich Sozialwesen, die Gesamtkoordination und -organisation.

Der Landkreis Donau-Ries möchte jedem Kind nach seinen persönlichen Fähigkeiten Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Vor Ort wird auf Hochtouren gearbeitet, damit die Bildungs- und Teilhabeleistungen baldmöglichst und unbürokratisch bewilligt werden können.

Leider sind noch viele Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung offen, so steht z.B. die landesrechtliche Regelung der Zuständigkeit für die Kinder mit Anspruch auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag noch aus, sowie die genaue Regelung der Finanzierung. Die Landkreisverwaltung steht unter hohem Druck, da bereits viele Anträge vorliegen und die Menschen erwarten, dass die Leistungen schon bewilligt werden können.

Im Landkreis Donau-Ries können voraussichtlich weit mehr als 2000 Kinder die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen beanspruchen. Zu den Berechtigten zählen Familien, die Leistungen nach dem SGB II ( = Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag beziehen.

Form der Bildungs- und Teilhabeleistungen:

• Zuschüsse für eintägige Ausflüge von Schul- oder Kindertageseinrichtungen und mehrtägige Fahrten
• Persönlicher Schulbedarf (70,00 € zum 01. August, 30,00 € zum 01. Februar), Empfänger von SGB II-Leistungen erhalten diesen direkt vom Jobcenter.
• Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, das Klassenziel zu erreichen.
• gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kita. Ein Eigenanteil von 1 € pro Essen ist selbst zu entrichten
• Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Beiträge für Sportvereine, Musikunterricht, Museumsbesuche o. ä.)


Für alle Leistungen werden in der Regel Gutscheine ausgegeben bzw. soweit rechtlich zulässig Kostenzusagen erteilt. Der Träger der Maßnahme rechnet die Maßnahmen später direkt mit dem Landratsamt ab.

Grundsätzliche allgemeine Informationen gibt es auch unter www.Bildungspaket.bmas.de. Das Jobcenter macht die Leistungsberechtigten nach dem SGB II im Rahmen der allgemeinen Beratung auf die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets aufmerksam.

Infos für Bezieher von Wohngeld und Kindergeldzuschlag

Die konkrete Abwicklung der Anträge derer, die Wohngeld, Hilfen nach SGB XII oder Kindergeldzuschlag erhalten, ist noch nicht abschließend geklärt, landesrechtliche Verfahrensregelungen werden vermutlich noch im Laufe des Monats April 2011 vorliegen. Diese Anträge werden ebenfalls beim Landratsamt, Fachbereich Sozialwesen entgegengenommen. Eine rückwirkende Gewährung kann nur erfolgen, wenn die Anträge bis Ende April gestellt sind. Eine Bearbeitung erfolgt, sobald nähere Regelungen vorliegen.



 

Downloads:

[PDF] Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

[PDF] Bestätigung der Schule im Rahmen der Bewilligung von Lernförderung