Die Gesetzesänderung zur Einführung des
Bildungs- und Teilhabepakets tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Es soll damit
Kindern einkommensschwacher Familien ermöglicht werden, gezielt zusätzliche Schul- und
Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Bundesrat und Bundestag haben beschlossen, dass
die Kommunen vor Ort für die Umsetzung verantwortlich sind. Im Landkreis Donau-Ries
übernimmt das Landratsamt, Fachbereich Sozialwesen, die Gesamtkoordination und
-organisation.
Der Landkreis Donau-Ries möchte jedem Kind nach seinen persönlichen Fähigkeiten
Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Vor Ort wird auf Hochtouren gearbeitet, damit die
Bildungs- und Teilhabeleistungen baldmöglichst und unbürokratisch bewilligt werden
können.
Leider sind noch viele Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung offen, so steht z.B. die
landesrechtliche Regelung der Zuständigkeit für die Kinder mit Anspruch auf Wohngeld und
Kindergeldzuschlag noch aus, sowie die genaue Regelung der Finanzierung. Die
Landkreisverwaltung steht unter hohem Druck, da bereits viele Anträge vorliegen und die
Menschen erwarten, dass die Leistungen schon bewilligt werden können.
Im Landkreis Donau-Ries können voraussichtlich weit mehr als 2000 Kinder die neuen
Bildungs- und Teilhabeleistungen beanspruchen. Zu den Berechtigten zählen Familien, die Leistungen
nach dem SGB II ( = Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), Wohngeld, Leistungen zum
Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag beziehen.
Form der Bildungs- und Teilhabeleistungen:
Zuschüsse für eintägige Ausflüge von Schul- oder Kindertageseinrichtungen und
mehrtägige Fahrten
Persönlicher Schulbedarf (70,00 zum 01. August, 30,00 zum 01.
Februar), Empfänger von SGB II-Leistungen erhalten diesen direkt vom Jobcenter.
Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, das
Klassenziel zu erreichen.
gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kita. Ein Eigenanteil von 1
pro Essen ist selbst zu entrichten
Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Beiträge für Sportvereine,
Musikunterricht, Museumsbesuche o. ä.)
Für alle Leistungen werden in der Regel Gutscheine ausgegeben bzw. soweit rechtlich
zulässig Kostenzusagen erteilt. Der Träger der Maßnahme rechnet die Maßnahmen später
direkt mit dem Landratsamt ab.
Grundsätzliche allgemeine Informationen gibt es auch unter www.Bildungspaket.bmas.de. Das Jobcenter
macht die Leistungsberechtigten nach dem SGB II im Rahmen der allgemeinen Beratung auf die
Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets aufmerksam.
Infos für Bezieher von Wohngeld und Kindergeldzuschlag
Die konkrete Abwicklung der Anträge derer, die Wohngeld, Hilfen nach
SGB XII oder Kindergeldzuschlag erhalten, ist noch nicht abschließend geklärt,
landesrechtliche Verfahrensregelungen werden vermutlich noch im Laufe des Monats April
2011 vorliegen. Diese Anträge werden ebenfalls beim Landratsamt, Fachbereich Sozialwesen
entgegengenommen. Eine rückwirkende Gewährung kann nur erfolgen, wenn die Anträge bis
Ende April gestellt sind. Eine Bearbeitung erfolgt, sobald nähere Regelungen vorliegen.
Downloads:
[PDF] Antrag auf
Leistungen für Bildung und Teilhabe
[PDF] Bestätigung der
Schule im Rahmen der Bewilligung von Lernförderung