Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung;
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rain

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 20.09.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen:
"Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung: Konzentrationsflächen für Windenergie sind im Flächennutzungsplan darzustellen. Der Flächennutzungsplan ist gemäß Vorentwurf des Büros Opla (bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) vom 20.09.2011 zu ändern (12. Änderung). Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Im Rahmen des Verfahrens ist vom Büro Opla zu prüfen, ob eventuell noch Alternativflächen zu Fläche 4 möglich sind.

Die Verwaltung soll die Nachbargemeinden Holzheim und Pöttmes kontaktieren und abklären, ob eventuell eine gemeinsame Entscheidung über die Ausweisung von Flächen für die Windkraftanlagen möglich ist. Die Bürgerversammlungen für Wallerdorf, Wächtering und Bayerdilling sind möglichst zeitnah abzuhalten."

Der Umgriff umfasst folgende Fl. Nrn.
3a (Fl. Nrn. 568 (Teilfläche), 164 (TF), 164/1, 177 (TF), 178 (TF), 179 (TF), 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186 187 (TF), 188 (TF), 189 (TF), 190 (TF), 191 (TF), 192, 193 (TF), 198 (TF), 200 (TF), 201, 202 (TF), 203, 204 (TF), 205, 206, Gemarkung Wallerdorf, Stadt Rain) und 3 b (Fl. Nrn. 562 (Teilfläche) und 568 (TF), Gemarkung Wächtering, Stadt Rain).

Das Verfahren dient der Konzentration von Windenergieanlagen auf bestimmte Flächen im Stadtgebiet.

Der Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 20.09.2011 werden

vom 14.11.2011 bis einschließlich 09.12.2011

öffentlich im Rathaus der Stadt Rain und in der Verwaltungsgemeinschaft Rain, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 14 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. 

Für weitere Informationen wählen Sie bitte aus (pdf-Dateien):
Änderungsplan
Begründung
Umweltbericht

 


17.11.2011/AR