Vortragsreihe zur Stadtgeschichte |
|||
Donnerstag, |
Im Vorfeld zur Herausgabe
eines Jubiläumsbandes, der in der ersten Juli-Woche erscheinen wird, gibt es
eine Vortragsreihe mit renommierten Referenten. Alle fünf Vorträge finden
donnerstags, 19 Uhr, im traditionsreichen Gasthaus "Zum Boarn" statt. Pressebericht von Adalbert Riehl in der
Donauwörther Zeitung vom 8. März 2007 über den Vortrag von
Prof. Dr. Heydenreuter: Todesurteile verhängte der Münchener Hofrat Rain (arh). Er ist Jurist und Historiker, Archivar und Professor an der Katholischen Universität Eichstätt und Autor der "Kriminalgeschichte Bayerns". Seine Vielseitigkeit unterstrich Professor Dr. Reinhard Heydenreuter bei einem Vortrag im historischen Gasthof "Zum Boarn", mit dem er die 50 Besucher eineinhalb Stunden in seinen Bann zog. Im Mittelpunkt von "Hochgericht und Hexenwahn: Rechtsgeschichte der Stadt Rain" stand die Strafgerichtsbarkeit der beginnenden Neuzeit, die letztlich ein dunkles Kapitel in die Annalen der Lechstadt schrieb. Professor Heydenreuter räumte insbesondere mit der verbreiteten Meinung auf, Folter und grausame Hinrichtungen seien kennzeichnend für das Mittelalter gewesen. Noch im 15. Jahrhundert, so der Referent, sei Totschlag bei Raufereien meist Privatsache der Beteiligten gewesen – mit Sühne beispielsweise durch Mess-Intentionen und einer Wallfahrt des Täters. Die öffentliche Rechtspflege habe in diesen Fällen kaum eingegriffen. Verfeinert sei das Strafrecht im 16. Jahrhundert worden, mit Festlegung von Foltermethoden, dem Einsatz des Prangers (der erst 1808 abgeschafft wurde) sowie Ausweitung und Verschärfung der Strafen. Bayern hatte im Reich die größte Regelungsdichte, die Leute – so Dr. Heydenreuter – verloren den Überblick über das, was für sie gilt. Die Stadt Rain hatte nur die niedere Gerichtsbarkeit wie die Aburteilung von Streitereien sowie Verstößen gegen Gewerbevorschriften und bürgerliche Satzungen gehabt. Dabei hatte Kaiser Ludwig der Bayer zugunsten der Grenzstädter verfügt, dass sie bei Übertretungen nur die Hälfte der landesüblichen Strafen zu zahlen haben. Die Malefiz- oder "peinliche" Gerichtsbarkeit, also Verurteilung von Taten, die mit dem Tod bedroht waren, behielt sich der Landesherr vor. Der Rainer Pflegverwalter war zwar meist mit den Vernehmungen betraut, doch die Urteile fällte der Hofrat zu München. Dabei gab es durchaus Abstufungen. Der Vollzug der Todesstrafe am Galgen war die schlimmste Hinrichtungsart und vor allem für den (vorsätzlichen) Diebstahl vorgesehen. Rädern und Vierteilung wurde bei Staatsverbrechen ausgesprochen, Kindsmörder(innen) wurden ertränkt, mit dem Schwert vollzog der Scharfrichter (Rain hatte keinen eigenen) unter anderem die Hexenurteile. Die öffentliche Hinrichtung ab dem 16. Jahrhundert – erst 1861 aufgehoben – sollte abschrecken. Letztlich tat sie es offensichtlich nicht, wie die acht dokumentierten Hinrichtungen wegen Sodomie, Totschlag, Kindstötung, Mordversuch und Diebstahl in Rain zwischen 1610 und 1639 unterstreichen. Ausführlich berichtete Dr. Heydenreuter über zwei Hexenprozesse gegen Mitte des 17. Jahrhunderts. Hier räumte er mit einem weiteren Vorurteil auf: die Kirche hat bei dem großen Rainer Prozess von 1643/44 keine negative Rolle gespielt. Im Gegenteil haben Kapuziner-Patres nachweislich die Angeklagten in der Prozessführung unterstützt. Die Geistlichen waren vom Unfug der Hexenverfolgung überzeugt, auf ihren Rat widerriefen die Denunzierten immer wieder die Geständnisse und torpedierten so die Prozessführung, die zu einer Verurteilung führen sollte. Letztlich wurden zunächst der für unfähig befundene Pflegverwalter und später wegen ihrer Hartnäckigkeit auch die Kapuziner suspendiert. Durch ihr Wirken und durch die Uneinigkeit im Hofrat kam es letztlich trotz vieler Verhaftungen "nur" zu fünf Verurteilungen in Rain. Bereits gegen Ende des 17. Jahrhunderts ebbt die Welle der Hexenprozesse – auch in Rain – wieder ab. Dr. Markus Würmseher stellte eingangs des Abends den Referenten als einen "gewichtigen Mann der Bayerischen Landesgeschichte" vor, der zu trockenen und ernsten Themen kurzweilig referieren kann – was der Vortrag eindrucksvoll bestätigte. Dr. Würmseher hat die Vortragsreihe für den historischen Part des vielfältigen Angebots zur 750-Jahr-Feier nicht nur organisiert, sondern stellt mit den Referenten bis zum Sommer einen gedruckten Beitrag zur Stadtgeschichte zusammen. Nächster Referent und Autor wird Prof. Dr. Wilhelm Liebhart sein, der am 22. März, 19 Uhr, beim "Boarn" über die Gründungsgeschichte der Stadt sprechen wird. Erster Bürgermeister Gerhard Martin, wie sein Stellvertreter Leo Meier und mehrere Stadtratsmitglieder aufmerksamer Zuhörer, dankte abschließend Professor Dr. Heydenreuter für den Vortrag. Mit Blick auf die Ausführungen sei mit Sicherheit jedermann froh, heute in einem "angenehmen Rechtssystem" leben zu können. |