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Dreifach-Sporthalle Rain - Sonderbelegung - Bedingungen

Sporthalle Rain

Hinweise für Sonderveranstaltungen

Im Interesse eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufes bitten wir alle Ausrichter von Sonderveranstaltungen dringend, die nachstehenden Hinweise zu beachten.

1. Genehmigung/Anmeldung

Sonderveranstaltung sind schriftlich einzureichen. Diese können genehmigt werden, wenn sie mit anderen Veranstaltungen nicht kollidieren. Vorrang hat jedoch immer der Eigentümer.
Die Veranstaltungen sind im Rathaus der Stadt Rain, auf Zimmer Nummer 18, Tel. 09090/703-333, e-mail: tourismus@rain.de, anzumelden. Die Terminreservierung wird unverzüglich in den im Internet veröffentlichten Kalender vorgemerkt.

2. Absprache mit Hausmeister
Mindestens eine Woche vor der Veranstaltung sind die  Vorbereitungsmaßnahmen mit H. Hausmeister Mikschl, Schulzentrum (Tel. 09090/9606-361; Mobil: 0172/2134949), oder seinem Vertreter, H. Hausmeister Faul (0173/4685172), absprechen.

3. Foyer-Benutzung:

  • Im Hinblick auf schulische Termine müssen alle Veranstalter im Foyer den   Raum so verlassen, wie er betreten wurde.
  • Stühle müssen selbst aufgestellt und wieder zusammengestellt werden, Tische wieder zusammenklappen.
  • 90 Stühle und 15 Tische wieder auf dem vorgesehenen Platz abstellen
  • Grobreinigung und Abfallbeseitigung ist unaufgefordert durchzuführen, ebenso das Saugen der Böden. Im Regieraum hinter der Theke stehen zwei Staubsauger bereit, außerdem 2 Hallenbesen, 1 Schrubber, 1 Putzlappen, 1 Eimer und Reinigungsmittel. Die Staubsauer sind nach Gebrauch wieder zu entleeren.
  • Der Abfall ist selbst zu entsorgen, die Gefäße des Schulverbandes dürfen nicht benutzt werden. Abbau und Reinigung müssen unmittelbar nach der Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Theke und Küchenbereich müssen sauber verlassen werden, einschließlich Wischen des Bodens und Aufräumen des abgespülten Geschirres.
  • Die Abfalleimer im Foyer (Wand-Abfalleimer) und im Toilettenbereich sind zu leeren.
  • Aushändigung und Rückgabe des Schlüssels für Foyer sind unterschriftlich zu bestätigen.
  • Sperrzeitregelung: Für den Ausschank im Foyer ist immer eine Einzelerlaubnis erforderlich (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz), die im Bürgeramt des Rathauses, Tel. 09090/703-120 oder -134, zu beantragen ist. Ausschank ist nur zulässig im Rahmen dieser Gestattung:

        a) während der Veranstaltung

        b) bis zu 2 Stunden nach Veranstaltungsende (bei Turnieren gilt das Endspiel als Veranstaltungsende), auf keinen Fall aber länger als bis 24.00 Uhr

        c) in Ausnahmefällen kann gegen eine Gebühr eine Ausnahme im Rathaus beantragt werden. Bei Verstößen werden (zusätzlich zu einem evtl. Bußgeld nach Gaststättenrecht) auf jeden Fall die Arbeitsstunden des Hausmeisters und eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben.

4. Tribünen-Benutzung

  • Die Tribünenanlage (aus- und einfahren) darf nur durch eingewiesenes Personal bedient werden.
  • Alle Schutzgeländer sind anzubringen.
  • Es ist Vorsorge zu treffen, dass sich während der Veranstaltungen keine Personen (insbes. keine Kinder) unter der Tribünenanlage aufhalten.
  • Die gesamte Tribüne ist nach der Veranstaltung gründlich zu säubern und zu saugen, ebenso der Bereich unter den Tribünen.
  • Die Sportahlle ist besenrein zu verlassen.
  • Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten sind aufzuräumen bzw. eine Grobreinigung durchzuführen.
  • Die Abfalleimer in den Umkleidekabinen sind auch zu leeren.

5. Hausmeister-Anwesenheit
Sofern für die Hallenbenutzung keine Gebühren erhoben werden, kann der Hausmeister nur zur Einweisung und zum Aufsperren der Halle bei Veranstaltungsbeginn (ca. 1/2 Std.) und zum Absperren anwesend sein. Für das Absperren zeitweise nicht benutzter Räume, insbesondere des Regieraumes, ist der Veranstalter verantwortlich, insbesondere zur Vermeidung von Diebstählen und Verhinderung von mutwilligen Zerstörungen.

6. Allgemeine Pflichten des Nutzers

  • Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
  • Es sind ausreichend Aufsichtskräfte einzuteilen, insbesondere zur Überwachung der Funktionsräume (Umkleiden, Duschen, Toiletten und zugehörige Flure).
  • Halle, Duschen, Toiletten und Umkleiden sind aufzuräumen bzw. die Grobreinigung durchzuführen (Papier, Flaschen, Sportgerät etc.).
  • Rauchen ist in der Sporthalle  und im Foyer verboten.

7. Hallenfußball
Die dem TSV Rain gehörende Bande für Hallenfußball darf nur nach Absprache mit der Vereinsleitung und unter Anmeldung beim Schulverband verwendet werden. Es sind möglichst zwei Hallenturniere (samstags und sonntags) zusammenzufassen. Andere Fußballbanden sind nicht zugelassen.
Die Tore sind gemäß den Sicherheitsvorschriften zu verankern (Verschraubung im Hallenboden sowie Verbindung mit den Elementen der Rundum-Bande.

8. Verkauf im Foyer
Der Ausschank im Foyer muss den Vereinen ausdrücklich genehmigt werden. Das vorhandene Besteck, Geschirr und Gläser können gegen eine Pauschalgebühr von 25 Euro pro Tag gemietet werden; dadurch erspart sich der Veranstalter den Transport. Die Leihe ist mit dem von der Stadt bestellten Verwalter, Herrn Johann Sladek, Donauwörther Str. 11, Tel. 09090/1714, Mobil 0174/8129688, abzusprechen.

9. Stuhllager
Im Stuhllager sind jeweils 10 Stühle übereinander zu stapeln.
Die Tische (sortiert groß und klein) sind ordnungsgemäß abzulegen.

10. Haftung
Der Schulverband Rain (Mittelschule) übernimmt keinerlei über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Haftungen. Insbesondere ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und die Beseitigung von Betriebsstörungen während der Veranstaltung der Nutzer verantwortlich.
Der Veranstalter haftet gegenüber dem Schulverband Rain (Mittelschule) für alle durch mutwillige oder fahrlässige Beschädigung oder durch unbefugte Benutzung entstehenden Kosten.

 

Bitte helfen Sie mit, unsere Sporthalle dauernd in gutem Zustand zu erhalten - dies ist sicher im Sinne aller Veranstalter. Bedenken Sie, dass auch Sie als Steuerzahler zu dieser schönen Einrichtung beigetragen haben und der Betrieb der Sporthalle möglichst wenig Kosten für die Allgemeinheit verursachen soll.