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Rathaus Rain - Sieben Jahrhunderte Geschichte

Stadtrechte, Stadtverfassung und Stadtverwaltung Rain in sieben Jahrhunderten

Vorwort

Der Rainer Rathauskomplex ist städtebaulicher Mittelpunkt der Hauptstraße, Ort stadtpolitischer Entscheidungen und modernes Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum. Die Geschichte des Rathauses ist Spiegelbild von 750 Jahren Stadtrechten, Stadtverfassung und Stadtverwaltung.

Welche Rechte waren der Stadt in der Vergangenheit von den jeweiligen Landesherrn zugestanden worden? Wer bestimmte die Stadtpolitik? Wie funktionierten die innerstädtischen Gremien, etwa der Magistrat oder die Ausschüsse? Welche Aufgaben hatten sie und die Verwaltung wahrzunehmen? Diese Fragen sollen durch die - leider nur lückenhaft vorhandenen Quellen - im foglenden Aufsatz beantwortet werden.

Die Ausführungen sind weitgehend der Festschrift zur Fertigstellung der Rathauserweiterung- und sanierung im Juni 1989 entnommen. Auf die Wiedergabe der Fußnoten wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

Stadtrechte

Über die Entstehung Rains sind uns keine Nachweise überliefert. Die erste Erwähnung der Stadt in einer Urkunde des Klosters Niederschönenfeld datiert aus dem Jahre 1257, sie wird dort als "civitas nostra", als herzogliche Stadt bezeichnet. Vermutlich entstand der befestige Ort hauptsächlich durch die Verlegung des in der Nähe gelegenen Dorfes Brucklach; wesentlich für die Stadtgründung dürften vor allem strategische und wirtschaftspolitische Gründe gewesen sein. Im zweiten Wittelsbachischen Urbar erscheint Rain bereits als Sitz eines herzoglichen Amts. Die Stadt nahm den herzoglichen Zoll an der Lechbrücke, hielt pro Jahr zwei Jahrmärkte ab und verfügte über einen Rat und einen Stadtschreiber. Seit 1305 führte Rain ein eigenes Stadtsiegel, zu Beginn des 14. Jahrhunderts bildete es eine Pfarrei.

Kaum eine andere bayrische Stadt wurde mit so vielen und weitgehenden Freiheitsbriefen ausgestattet wie Rain. Ein geschlossenes, kodifiziertes Stadtrecht hat es zwar nie besessen, dafür aber eine Vielzahl von Einzelprivilegien und Freiheitsbriefen seiner Landesherrn. Zwar ist die von Fischer erwähnte Kopie des 1800 an die Kurfürstliche Landesdirektion München übersandten Privilegienbuchs im Stadtarchiv nicht mehr vorhanden, doch lassen sich die der Stadt Rain verliehenen Privilegien anhand der vorhanden Abschriften gut rekonstruieren.

Ludwig der Bayer bestätigte bereits 1322 der Stadt alle ihre alten Rechte, deren Inhalt und Ausmaß wir erst anhand eines späteren Privilegiums bestimmen können. 1323 reduzierte er Rainer Bürgern, die wegen Strafhändel vor Gericht zur Verurteilung kommen sollten, die Bußgelder, weil die Stadt in den Kämpfen des Kaisers gegen Friedrich von Österreich große Schäden erlitten hatte. Niemand, der sich in der Stadt ansässig machte und dort das Bürgerrecht erwarb, durfte daran gehindert werden, auch wenn die betreffende Person bis zu diesem Zeitpunkt leibeigener Untertan einer anderen Herrschaft war. Das persönliche fahrende Gut durfte in die Stadt mitgenommen werden. Eine weitere Bestimmung ordneten an, dass der als herrschaftlicher Amtmann in Rain tätige Beamte die Bürger in ihren Rechten zu schützen hatte.

Einen interessanten Einblick in die Gestalt des Rainer Stadtrechts gewinnen wir aus der Urkunde vom 16.10.1332, in der Kaiser Ludwig der Bayer den Rainer Bürgern ihr Stadtrecht erneuert und erweitert. Danach waren sie berechtigt, jährlich drei Ehehaftsgerichte (öffentliche Gemeindeversammlungen) über alle die Bürger angehenden Gemeindeangelegenheiten abzuhalten. Die erste Zusammenkunft fand im Mai, die zweite Mitte September und die dritte in der ersten Fastenwoche statt. Sie mussten jeweils zwei Wochen vorher öffentlich angesagt werden.

Auf den "ehehaffte Ding" wurden vermutlich auch die ehrenamtlichen Stellen verteilt, Bürgermeister und Räte gewählt und eine Vielzahl anderer wesentlicher Belange geregelt. Weitere in der Urkunde von 1332 garantierte Privilegien betrafen die Aufsicht über Lebensmittel, Maß und Gewicht sowie das Bauwesen, die Abwandlung von Feldfreveln, die Berechtigung einen "Pitl in der Statt zu setzen", das heißt eigene Polizeigewalt auszuüben, ferner die Möglichkeit, auf gewisse Übertretungen selbständig Strafen zu legen und Beisassen zu besteuern.

Die Rainer waren zudem aus dem grundherrschaftlichen Verband herausgenommen und besaßen das Obereigentum über Grund und Boden in der Stadt mit der Befugnis, von darauf befindlichen Häusern und Hofstätten jährliche Abgaben zur Stadtkammer zu erheben. Daneben waren ihnen bestimmte, ihre persönliche Freiheit gewährleistende Rechte in Klag- und Strafsachen garantiert. Dies betraf besonders den Gerichtsstand vor dem Geschworenengericht der Stadt. Die Stadt besaß die niedere Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Streit- und Strafsachen, dagegen wurden Verbrechen, die mit der Todesstrafe geahndet wurden (Mord, Vergewaltigung, Brandstiftung, Diebstahl), vor dem herrschaftlichen Gericht verhandelt. In allen anderen Fällen hatte sich der herzogliche Richter an die städtischen Geschworenen zu wenden, damit diese anhängige Straf- und Streitfälle entschieden. Allerdings stand es den Rainer Bürgern frei, auch in kleineren Straffällen die Entscheidung beim herrschaftlichen Richter zu suchen, der auf diese Weise als eine Art freiwillige Berufungsinstanz fungierte. Neben weiteren einzelnen Sonderrechten nahm der herzogliche Richter notarielle Aufgaben wahr. So war er verpflichtet, auf Antrag der Bürger bei Feststellung eines öffentlichen Rechts oder Feststellung eines alten Besitzrechts öffentliche, rechtsgültige Urkunden auszustellen.

Im Zusammenhang mit diesen, dem rechtlichen Bereich betreffenden Bestimmungen werden in der Urkunde die bürgerlichen Häuser als Freistätten bezeichnet, was bedeutete, dass ein flüchtiger Missetäter, der sich vor seinen Verfolgern in ein Bürgerhaus retten könnte, darin nicht vom herzoglichen Richter verhaftet und abgeurteilt werden durfte. Der Bürger musste sich allerdings verpflichten, den Beschuldigten einem städtischen Gericht zu überstellen. Für die wirtschaftliche Bedeutung von Rain war schließlich von Belang, dass Ludwig der Bayer, oft als Städtefreund bezeichnet, den Rainern auch ein Privileg mit dem Stapelrecht auf Kaufmannsgütern, Korn und Salz ausstellte.

Sein Sohn, Ludwig der Brandenburger, erließ 1359 der Rainer Bürgerschaft, nachdem die Stadt unter den Folgen eines Erdbebens und der Pest gelitten hatte, die jährliche Stadtsteuer für einen Zeitraum von zehn Jahren und verlieh jeder Person das Bürgerrecht, die sich innerhalb der nächsten zehn Jahre in Rain ansässig machte. Zusätzlich zu den beiden bisherigen Märkten am 1. Mai und am 11. November (Martini) erteilte er der Stadt die Genehmigung für zwei weitere Jahrmärkte am 25. Januar (Pauli Bekehrung) und am 20. Juli (St. Margaretha).

Herzog Stephan der Ältere erteilte im Jahr 1363 der Stadt Rain das Recht, einen Pfänder (Gerichtsvollzieher) einzustellen, der dieselben Befugnisse erhalten sollte wie der Pfänder der Hauptstadt München. Damit war er berechtigt, Schuldner der Rainer Bürgerschaft in ganz Oberbayern wegen unbestrittener Forderungen auspfänden zu lassen.

1372 verlieh Herzog Friedrich der Stadt die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Klag- und Schmachsachen, sowie die Strafgewalt in Angelegenheiten der öffentlichen Zucht.

Um den Rainer Bürgern die Bestreitung der Baukosten für die Stadtbefestigung zu erleichtern, stellte ihnen Herzog Stephan der Kneißl 1394 das Recht aus, von dem in die Rainer Niederlage gebrachten Salz eine Abgabe zu erheben. Da sich die Stadt aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen an Mauern, Toren und Türmen trotz der herrschaftlichen "Finanzhilfe" hoch verschulden musste, erweiterte der Herzog im folgenden Jahr das Privileg, so dass die Rainer befugt waren, Ungeld von Allen durchgehenden Kaufmannswaren zu erheben. Für den enormen Finanzbedarf der Stadt spricht, dass 1396 die Ungeldforderung auf alle in der Stadt ausgeschänkten Getränke ausgedehnt wurde. Stephan erteilte der Stadt 1397 die Erlaubnis, wöchentlich eine Kornschranne zu halten, verbesserte 1403 das schon 1396 gegebene Recht der Getränkesteuer und bestätige 1404 das von Kaiser Ludwig verliehenen Niederlagsrecht auf Wein, Getreide, Salz und Kaufmannsgut. Schließlich musste seit diesem Jahr alles per Schiff nach Marxheim verbrachte Salz dort ausgeladen und zur Rainer Zollstätte verbracht werden.

Ludwig der Gebartete erneuerte 1416 der Stadt die Kaiserurkunde von 1340, die das Recht der Besteuerung von Bürgern und Beisassen enthielt und das von seinem Vater verliehenen Ungeldrecht.

Herzog Heinrich genehmigte 1448 den Rainer Bürgern, die Stadtgräben und Weiher mit Fischen zu besetzen, um mit dem Gewinn aus deren Verkauf den Bau und die Instandhaltung der Stadtmauern, Tore, Türme, Brücken und Wehre zu bestreiten. Zum selben Zweck dehnte der Herzog auch das alte Besteuerungsrecht der Stadt auf alle in ihrem Burgfrieden gelegenen Güter, Gülten und Zinse aus. Herzog Ludwig der Reiche verlieh 1455 der Stadt das Recht, ihre Straßen zu pflastern und einen Pflasterzoll zu erheben.

Durch die Verwicklung Rains in der Landshuter Erbfolgekrieg und die anschließende Entstehung er nahegelegenen jungen Pfalz (Neuburg) war Rain in seiner wirtschaftlichen Entwicklung sehr behindert. Traditionelle Freiheiten, die sich am Verlauf der alten Verkehrswege orientiert hatten (Stapel, Ungeldrecht, Märkte), verloren an Bedeutung, zusätzlich wurde die Salzniederlage nach Aichach verlegt. Eine Wendung zum Besseren ergab sich erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts. Herzog Maximilian I. bestätigte der Stadt die Wein- und Getreideniederlage und verlieh Rain 1615 einen wöchentlichen Weinmarkt. Anschließend erfolgte die Verstärkung der bereits seit 1403 mit Hilfe herzoglicher Privilegien erbauten Festungsanlagen. An die Baumaßnahmen zur Zeit Herzog Ludwigs des Bärtigen im Jahr 1417, der die Stadt zu einer "Grenz- und Festungsstadt" ausbauen wollte, erinnert die Inschrift auf dem Gedenkstein am Rainer Spital. In ihrer Funktion als stark befestigter Grenzposten, oft auch als "Einfallstor nach Bayern" bezeichnet, hatte Rain in den folgenden Kriegen bis in die Napoleonische Zeit viel Leid erfahren müssen. Durch Kurfürst Max Emanuel erhielt Rain 1721 einen Burgfrieden von ungewöhnlich großem Umfang. Die Niedergerichtsbarkeit, die die Stadt schon lange besaß, war bisher auf die Ringmauer beschränkt gewesen und wurde nun weit ins Umland hinein ausgedehnt.

Überblicken wir diese Vielzahl an Privilegien, lässt sich wohl sagen, dass den Landesherren das wirtschaftliche Wohlergehen und die politische Stabilität der Grenzstadt am Herzen gelegen hatte. Dass diese Sonderstellung der Stadt aber nicht nur Vorteile brachte, zeigen die vielen Verheerungen durch Truppendurchzüge und militärische Auseinandersetzungen, die sie im Laufe ihrer Geschichte zu erleiden hatte. Mit der Konstituierung des Königreichs Bayern 1806 verlor Rain schließlich seine weitgehenden Freiheiten.

Stadtverfassung

Die der Stadt verliehenen Privilegien stellten den rechtlichen Handlungsspielraum dar, den die Rainer Bürgerschaft und deren Repräsentanten mit eigenen Verordnungen und Erlassen - freilich unter herrschaftlicher Kontrolle - ausfüllen konnten.

An der Spitze der Stadt (und der niederen Gerichtsbarkeit) stand der ehrenamtliche Bürgermeister, das wesentliche Element der Stadtpolitik bildete jedoch der Magistrat, auch "Geschworene des Rats" oder "die des Rats" genannt. Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts bestand der Rat aus sechs Mitgliedern, im Salbuch der Stadt von 1494 sind zwölf Ratsherrn einschließlich des Bürgermeisters genannt. 1510 wurde durch Herzog Wolfgang (während der Vormundschaft des Herzogs Wilhelm) eine neue Magistrats-Wahlordung erlassen, die bis zum Ende des 18. Jahrhunderts in Kraft blieb: das Wahlverfahren erscheint dabei für die damalige Zeit recht kompliziert.

Die Zahl der Mitglieder des Inneren Rats wurde darin auf sechs, die des Äußeren Rats auf acht Personen festgelegt. Statt wie bisher durch die öffentliche Gemeindeversammlung, sollten sie in Zukunft durch ein Wahlmännergremium gewählt werden. Mitglieder des Inneren und Äußeren Rats hatten jährlich zu schwören und zusammen mit den acht "Gemainern" (den Repräsentanten der Bürgerschaft) jedes Jahr am ersten Sonntag in der Fastenzeit zusammen zu kommen und im Beisein des herrschaftlichen Pflegers einen Rechenschaftsbericht über den städtischen Haushalt abzugeben. Falls Ratswahlen anstanden, hatten die Mitglieder des Inneren Rats gleich im Anschluss an den Rechenschaftsbericht oder am folgenden Tag je eine Person aus dem Inneren Rat zu "erkiesen". Jene drei Verordneten sollten als Wähler fungieren und schwören, "dass sie nach ihrer Verständnis die besten, nützlichsten, wohlangesehensten zu Rain und ehrbare Bürger zu einem Inneren Rat, nämlich sechs, erkiesen wollen. Ihre Wahl sollen die Wähler uneröffnet bei sich lassen und die erwählten Personen mit Namen in einem Sendbrief unter der Stadt Siegel dem Landesfürsten schreiben. Dieser kann sie bestätigen oder nicht. Er kann auch neue Personen in den Rat setzen; dies ist dann der Innere Rat. Dieselben sechs des Inneren Rats sollen, so die bestätiget sind, in den Äußeren Rat acht auch angesehene und ehrbare Bürger erkiesen und darnach ...Innerer und Äußerer Rat, sämtlich im Beisein der acht Gemainer, einem Pfleger oder Richter zu Rain. ... einen gelehrten Eid schwören."

In der Vergangenheit waren alle gemeindlichen Dinge von Belang auf öffentlichen Versammlungen, den "Ehehaffte Ding" verhandelt und geregelt worden. Dort wurden z. B. Geschworene aufgestellt, deren Funktion der der heutigen Lebensmittelpolizei und der des Eichamts recht nahe kam. Sie hatten jeden Herbst bei den "Prot-Peckh", den Metzgern und Wirten die verschiedenen Maße und Gewichte zu kontrollieren. Auf Gemeindeversammlungen setzte der Rat die Lebensmittelpreise für Fleisch, Brot, Wein und andere Artikel fest - nebst den fälligen Strafgeldern bei Übertretung der Vorschriften. Öffentlich beraten wurde auch über die Erteilung des Bürgerrechts, Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Steuern und anderen Abgaben gefasst, sowie geregelt, auf welche Weise Gläubiger von ihren Schuldnern Pfand nehmen und Außenstände eintreiben konnten.

Allerdings herrschte zwischen der Bürgerschaft und ihren Vertretern nicht immer Einigkeit. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts sind Streitigkeiten zwischen Bürgermeister und Rat auf der einen und der Bürgerschaft auf der anderen Seite überliefert, die sich an der Ämterbesetzung, der Verwendung des Stadtgeldes, der Einlegung von Salzwägen und vielem mehr entzündeten und 1422 durch Mitwirkung von herzoglichem Pfleger und Rentmeister geschlichtet wurden.

Die Einberufung der gesamten Bürgerschaft erschien der Obrigkeit nun zu zeitraubend, man konstatierte, dass "das viele Gemeinhalten aus vielen Ursachen schädlich" sei und war der Meinung, dass viele Angelegenheiten auch ohne Mitwirkung der gesamten Gemeinde vom Rat allein geregelt werden konnten. In der Ratswahlordnung von 1510 wurde deshalb für die Zukunft festgelegt, dass die gesamte Gemeinde nur noch nach der erfolgten Ratswahl zusammengerufen werden sollte, um ihr die vom Landesherrn bestätigten Ratsherrn vorzustellen. Dabei schwörten sich Rat und Gemeinde gegenseitig. Anschließend wählten die Mitglieder des Inneren und Äußeren Rats aus der gesamten Gemeinde die acht Gemainer und "eröffneten diese der Gemain, dass sie ihnen Vollmacht und Gewalt gebe." Die Gemainer vertreten, wenn ein Rath dieselben zu sich fordert die ganze Gemain und handeln der ganzen Gemain in ihrem Namen zum besten, dies sollen sie der Gemain an Eides geloben." In Zukunft durfte ohne Kenntnis des Landesherrn keine Versammlung der gesamten Bürgerschaft mehr stattfinden "bei Vermeidung schwerer Straf und Ungnad". Die direkte Einflussnahme der Bürgerschaft auf die Gestaltung der Stadtpolitik durch die Möglichkeit der Mitentscheidung wurde durch diese herrschaftliche Ordnung also stark beschnitten.

Aus der Mitte des Inneren Rats wurden jährlich die zwei Bürgermeister gewählt, von denen jeder ein halbes Jahr die Stadt verwaltete. Ratstage wurden wöchentlich, jeweils am Freitag abgehalten, teilnehmen durften Bürgermeister sowie die Mitglieder des Inneren und Äußeren Rats, alle waren sie ehrenamtlich tätig. Während aber für die Ausübung des Bürgermeisteramts eine Aufwandsentschädigung bezahlt wurde, versahen die Magistratsherrn ihre Aufgaben unentgeltlich. Im Gegensatz zu anderen Städten kam den Zünften keine politische Bedeutung zu.

Die Aufgaben der Ratsherrn waren vielfältig. Der Magistrat war zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen, verteilte die Gemeindegründe und erließ Verordnungen. So mussten beispielsweise liegende Güter beim Verkauf in jedem Fall zuerst Rainer Bürgern angeboten werden (Vorkaufsrecht). Zum Aufgabenbereich des Magistrats gehörten der Erlass von Wagordnungen, die Kontrolle von Maß und Gewicht sowie die Festsetzung der Schrannenpreise (Brot, Fleisch, Mehl, Bier);auch nach 1800 nahmen die Magistratsräte noch Aufsichtsfunktionen als Schrannenkommissar u.ä. wahr und erhielten dafür ein Honorar.

Der Rat griff ferner in die Belange des Handwerks ein. So hatten die Magistratsherrn 1561 dem Zinngießer der Stadt "ernstlich bey vermaidung schwerer straff undersagt ... weiter gemainer statt wappen auf sein arbeit und Geschirr" zu schlagen, und ihn angewiesen "guts gerechtes zeug und werckh (zu) machen". In einigen Fällen waren nach Bürgerbeschwerden auch Handwerker abgemahnt worden, die zu überteuerten Preisen arbeiteten. Andererseits wurde peinlich genau darauf geachtet, dass die Kontrollbefugnis der Stadt nicht von den herrschaftlichen Institutionen wahrgenommen wurde. Als das Landgericht 1771 bei einem Bäcker unerwartet " eine Wägung des Brodes " vorgenommen hatte, beschwerten sich Stadt und Rat postwendend beim Landesherrn über diesen Eingriff in die Stadtfreiheiten.

Da die Stadt die niedere Gerichtsbarkeit besaß, wobei die anhängigen Verfahren von einem städtischen Geschworenengericht durchgeführt wurden, kam dem Rat die Aufgabe zu, Strafen im Fall von Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen festzusetzen, die zuweilen nach heutigen Verständnis recht drastisch ausfielen. Den "bösen" Weibern wurde die "Geige angeschlagen", "Faulenzer" wurden "in den Strick" gelegt, wegen "Gotteslästerung" wurde Ende des 17. Jahrhunderts ein Bürger dazu verurteilt, zwei Stunden am Pranger zu stehen. Ehebrecher wurden an drei aufeinanderfolgenden Feiertagen mit brennender Kerze in der einen und einer Rute in der anderen Hand vor die Kirchentür gestellt, zum Teil wurden zusätzlich noch Gefängnisstrafen verhängt. Wer bei der Steuerbeschreibung Vermögen verschwieg und dabei ertappt wurde, musste "nach der Stadt altem Herkommen und Gebrauch" den zehnten Teil als Strafe zahlen. Zur Zeit des Ausbaus von Stadtmauer und Befestigungsanlagen wurden die verhängten Strafgelder zur Finanzierung der Baumaßnahmen verwendet. Sämtliche Strafen wurden dabei nach "Steinen" bemessen, der Gestrafte hatte der Stadt dann die entsprechende Anzahl an Steinen oder deren Geldwert abzuliefern.

Der Magistrat regelte, wer und zu welchem Preis das Bürgerrecht erwerben konnte, erließ Heiratsordnungen, in denen die Voraussetzungen (meist materieller Natur) für die Genehmigung einer Eheschließung aufgezeichnet waren und wo zum Beispiel im Fall einer zweiten Ehe verfügt war, dass sich die Partner vor der Hochzeit mit Kindern aus erster Ehe vergleichen sollten. Der Inhalt mancher Verordnungen mutet uns heute kleinlich an, etwa die Vorschriften über den Ablauf von (privaten) Festlichkeiten. Andere Bestimmungen waren für ein Funktionieren des Gemeinwesens unerlässlich und sind zum Teil heute noch in Kraft, wie zum Beispiel die Pflicht der Bürger, die Straßen sauber zu halten, im Winter vor den Häusern Schnee zu räumen und Fäkalien nicht über die Straße laufen zu lassen.

In den Zuständigkeitsbereich der Stadt fielen auch Schul- und Gesundheitswesen. Zwar lässt sich die Beschäftigung einer Hebamme und eines Stadtarztes erst für das 18.Jahrhundert nachweisen. Es ist jedoch anzunehmen, dass analog zur Praxis in anderen Städten in Rain bereits wesentlich früher eine Hebamme in städtischen Diensten stand. In einigen Fällen wurde die Wahrnehmung städtischer Aufgaben an Ausschüsse delegiert, in denen ebenfalls Ratsherrn vertreten waren, so zum Beispiel im Armen- und Wohlfahrtswesen und der Verwaltung der Stiftungen. Die Gemainer wirkten mit bei der Prüfung der Stadtkammerrechnungen, bei der Taxierung der Bürgervermögen sowie bei der Anlage von Steuern.

Zu Kompetenzstreitigkeiten mit den herrschaftlichen Behörden kam es immer wieder. Ein Beispiel für die Versuche, diese Schwierigkeiten auszuräumen, stellt der "Spruchbrief" von 1543 dar, der unter anderem folgende Bestimmung enthält: Übertretungen gegen die christliche Religion und Zucht gehörten vor den Pfleger, desgleichen "Misshandlungen, Frevel und Muthwillen, so der fürstlichen Obrigkeit zu strafen gebührt". Dagegen fielen "bürgerliche Satzungen und Hantierungen", Polizeiangelegenheiten, insbesondere die Aufsicht über die Victualien in den Zuständigkeitsbereich der Stadt, die allein befugt war, Rainer Bürgern und deren Kinder Geburtsbriefe auszustellen und deren Stadtknecht die "Verbiethung der fremden Leuthe und Gäste", das heißt deren Ab- oder Ausweisung, vornahm.

Gravierende Änderungen ergaben sich für die Stadt Rain und ihre Verwaltungsgremien aus der Neuordnung des Königreichs Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Im Zuge der Montgelas'schen Reformen, die - nach französischem Vorbild - einen stark zentralistischen Staat anstrebten, verloren die Städte Privilegien und Selbstverwaltung.

Die Unsicherheiten in den Zeiten dieses Umbruchs mag eine Notiz des Rainer Landgerichts aus dem Jahr 1807 an die Königliche Landesdirektion von Bayern verdeutlichen. Die "Justiz" in Rain liege darnieder, weil sich der alte Stadtmagistrat nicht mehr damit befassen will und die neue Organisation "noch nicht angetreten"sei. Im August des gleichen Jahres verfügte Montgelas, dass das Stadtgericht Rain wegen "Unzulänglichkeit" der Stadtkammer ... dem (herrschaftlichen) Landgericht zu übertragen sei. Ebenfalls im August 1807 wurden die Ergebnisse der Ratswahlen mit der Bitte um Bestätigung an das Landgericht nach München geschickt; neben dem Bürgermeister Johann Gott finden wir die vier Mitglieder des (nach der neuen Ordnung reduzierten) Magistratsrats Anton Luz, Sebastian Färber, Andrä Lachner und Joseph Pock sowie die "Ausschüsser" Georg Satlstadler, Anton Laber, Franz Loidl und Leonhard Kuster.

Das 1808 erlassene Edikt über das Gemeindewesen, zentralistisch und obrigkeitsstaatlich, barg schließlich einschneidende Veränderungen. Unter den Begriff Gemeinde fielen Städte, Märkte und Dörfer. Eine weitere Unterteilung unterschied sog. "Rural-Gemeinden", kleine Märkte und Dörfer, die nun unter der beständigen Kuratel des Staates standen und ohne Genehmigung der Kuratel keine gültigen Gemeindebeschlüsse mehr fassen konnten und sog. "Municipal-Gemeinden", größere Märkte und Städte, für deren Verwaltung je nach Einwohnerzahl unterschiedliche Bestimmungen galten. In den Städten und Märkten mit weniger als 5000 Einwohnern, zu denen auch Rain zählte, trat an die Stelle des bisherigen Magistrates ein Municipalrat. Dessen vier oder fünf Mitglieder wurden unter der Leitung eines Kuratel-Beamten von allen (männlichen und besitzenden) Gemeindegliedern (anstatt der bisher üblichen Wahlmänner) auf sechs Jahre gewählt. Um dabei eine kontinuierliche Arbeitsweise des Gremiums zu garantieren, war jeweils die Hälfte des Municipalrats nach drei Jahren neu zu wählen. Der Municipalrat durfte nur auf Berufung und unter Leitung der Polizeistelle zusammen treten und war nicht in der Lage, ohne Wissen und Genehmigung derselben Beschlüsse zu fassen. Schließlich waren die Aufgaben der Gemeinde bestimmt durch die Erhaltung des gemeindlichen Vermögens, der Unterhaltung der Polizeiaufsicht und ihren Anteil an allen Staatslasten. Die Armenkasse befand sich jetzt beim königlichen Landgericht, wobei von den Gemeinden Beiträge abzuführen waren.

Die stark zentralistische Gemeindepolitik zeigte bald ihre Schwächen. Einzelne Verordnungen in den Jahren 1816 und 1817 brachten schon Abschwächungen der omnipräsenten staatlichen Kontrolle. So wurden Verwaltung des Armenfonds und des Stiftungs- und Kommunalvermögens an die Gemeinde zurückgegeben. In den Bestimmungen des Gemeindeediktes von 1818 ist die Genehmigung der staatlichen Kuratel nicht mehr grundsätzlich notwendig, sondern auf einige wichtige Verwaltungshandlungen beschränkt. Zwar wurde in dem Edikt noch an der Zweiteilung in Landgemeinden und größere Markt-/Stadtgemeinden festgehalten, letztere aber nicht mehr als "Municipal- Gemeinden" bezeichnet und je nach Größe in drei Klassen eingeteilt. Der Municipalrat wurde schließlich wieder zum althergebrachten Magistratsrat. Rain kam nach den Bestimmungen des Edikts ein Magistratsrat dritten Ranges mit einem Bürgermeister, einem Stadtschreiber und sechs bis acht Räten zu. Bei der Ratswahl kehrte man zum indirekten Wahlverfahren zurück. Bei den Gemeindewahlen wurden in erster Instanz die Wahlmänner bestimmt, die wählten anschließend die Mitglieder des Magistrats. In den Urwahllisten waren Namen, Stand, Gewerbe der Hausbesitzer und deren Steuerleistung verzeichnet.

Die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erzielten Verbesserungen in Landwirtschaft, Industrie, Bildungswesen und Infrastruktur (Eisenbahnanschluss 1874) hatten auch ihre Auswirkungen auf den kommunalen Bereich. So setzte sich die Tendenz, den Gemeinden wieder mehr Selbstverantwortung zu übertragen, im Edikt des Jahres 1869 fort. An die Stelle der alten Distriktsämter traten die Bezirksämter, die Kirchenverwaltung löste sich von der politischen Gemeinde und das kommunale Kassenwesen wurde neu geregelt. Der größere Verantwortungsbereich der Gemeinden ist unter anderem daraus ersichtlich, dass die Beschreibung des Wirkungskreises des Gemeindeausschusses in der Ordnung großen Raum einnimmt; dazu gehören die Anstellung des Gemeindeschreibers und anderer städtischer Bediensteter, die Führung des Gemeindehaushalts, sowie Armenpflege und Schulwesen. Die Handhabung der Ortspolizei war dem Bürgermeister übertragen. Änderungen ergaben sich im Wahlrecht zu den Gemeindeorganen, das nun auf alle (männlichen) Gemeindeglieder ausgedehnt wurde, unabhängig von deren Vermögensstand. Die Amtszeit der Magistratsräte von sechs Jahren und die Neuwahlen jeweils der Hälfte des Rats nach drei Jahren wurde beibehalten.

Das Ende der Monarchie und die Revolution 1918 machten sich nicht nur auf Regierungsebene bemerkbar, alte Führungsschichten sollten auch im kommunalen Bereich zugunsten einer direkten Mitsprache des Volkes abgelöst werden. Der Kurzlebigkeit des Rainer "Bauern- und Bürgerrats" nach zu urteilen, dessen Gründung am 15. Dezember 1918 im Saal der Brauerei Bschorer stattfand, war die Konstitution dieses Gremiums wohl weniger der Sympathie der Rainer Bürgerschaft zum System der Rätedemokratie entsprungen als die Erfüllung der Pflicht einer staatsministeriellen Anordnung aus München nachzukommen.

Das Bestreben einer allgemeinen Demokratisierung und der Einschränkung der bis dato dominierenden Staatsgewalt zeigte sich auch in den Bestimmungen des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinde und im Gesetz über die Gemeinde-, Bezirks- und Kreiswahlen vom 28. März 1919. In Artikel 12 dieses hieß es ausdrücklich "Die Gemeinden ... sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Rechte der Selbstverwaltung nach Maßgabe der Gesetze. Sie können Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingeben."

An die Stelle von Magistrat und Gemeindebevollmächtigten trat nun der alle fünf Jahre zu wählende Stadtrat, an dessen Spitze der Bürgermeister stand. Das neue Gemeindewahlgesetz brachte der Bürgerschaft ein erheblich erweitertes Mitsprachrecht und den Frauen das Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht wurde von den Gemeindegliedern auf alle Personen ausgedehnt, die das zwanzigste Lebensjahr vollendet hatten. Während der Bürgermeister von den Wahlberechtigten mit absoluter Mehrheit zu wählen war, entschied bei den Stadträten das Verhältniswahlrecht. Die Wahl des zweiten Bürgermeisters erfolgte durch den Stadtrat. Neu war ferner, dass die Gewählten keiner Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde mehr bedurften. Mit der Möglichkeit, Stimmen zu häufeln, erhielt in der Stadtratswahl die Persönlichkeitswahl Vorrang. Das Verhältniswahlrecht setzte Wahlvorschläge und Wählerlisten voraus. Damit zogen von nun an Parteien in das Rathaus ein.

Das Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung währte jedoch nur kurz. Das Gesetz zur Gleichschaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände mit Bund und Reich vom 7. April 1933 erzwang wie überall auch in Rain neue Kommunalwahlen. Die Kandidaten für die Gemeindevertretungen, deren Zahl nach Größe der Orte differierte (in Rain zehn Räte) wurden nicht mehr gewählt, da Wahlen als Ausdruck einer demokratischen Regierungsform staatlicherseits verpönt waren, sondern "berufen". Der erste Bürgermeister nicht mehr von den Wahlberechtigten, sondern vom Gemeinderat gewählt. Die Entscheidung der Bürger hatte keine bindende Wirkung für die staatlichen Behörden. Denn "soweit Gemeinderatsmitglieder, die aufgrund eines Wahlvorschlags einer nun aufgelösten Partei berufen worden sind, ihren Rücktritt nicht freiwillig erklärt oder nicht Anschluss an die Fraktion der NSDAP gefunden haben, wird hiermit deren Ausscheiden aus dem Gemeinderat verfügt." Die drei im April 1933 von der Bevölkerung berufenen Stadträte der Bayerischen Volkspartei zogen die Konsequenzen und traten zurück.

Welche Funktion der Gemeindevertretung von staatlicher Seite zugedacht war und wie das Führerprinzip auf kommunaler Ebene durchgesetzt werden sollte, zeigen die folgenden Bestimmungen. So bildeten die Gemeinderäte "kein Gemeindeorgan, das Beschlüsse im Wege der Abstimmung fast, sondern jeder einzelne Gemeinderat hat den Bürgermeister nach bestem Wissen zu beraten und seinen Maßnahmen Verständnis bei der Bevölkerung zu verschaffen". Ferner musste ein Gemeinderat die Gewähr bieten, "national zuverlässig" zu sein. Personen, die aus der NSDAP ausgetreten oder ausgeschlossen worden waren, konnten "nicht zum Gemeinderat berufen "werden.

Nach dem Ende des NS-Regimes wurde mit der Gemeindeordnung vom 18.12.1945 wieder an die Regelungen der Gemeindeordnungen aus den Jahren 1919 und 1927 angeknüpft. So stand in Artikel 1 der Gemeindeverfassung, "die Gemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, sie verwalten die durch Gesetz oder Satzung bestimmten eigenen Angelegenheiten selbstständig ...", ferner kann den Gemeinden durch Gesetz die Erledigung staatlicher Aufgaben übertragen werden. Breiter Raum wurde den Wahlen zum Gemeinderat eingeräumt, dessen Mitgliederzahl je nach Größe der Orte differierte. Rain fiel in die Kategorie der Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 1000 und 3000 Personen und hatte demnach neun (1952: zehn) Stadträte. Die Wahl des Bürgermeisters erfolgte anlässlich der Gemeindewahlen am 27.2.1946 in Rain (als Gemeinde mit weniger als 3000 Einwohnern) ebenfalls wieder durch die Wahlberechtigten. Als ehrenamtlicher 1. Bürgermeister wurde von der Bürgerschaft Josef Müller gewählt, der nach Otto Spreitler bereits im Oktober 1945 von der amerikanischen Militärregierung als Bürgermeister eingesetzt worden war. Die Wahl wurde allerdings im September 1946 durch den Regierungspräsidenten für nichtig erklärt, da Müller "unter Verletzung einer für das Ergebnis der Wahl ausschlaggebenden Bestimmung", nämlich seiner Tätigkeit als Sparkassenleiter und seiner Aufenthaltsdauer in Rain von weniger als einem Jahr, gewählt worden sei. Nachdem bei der auf den 3.11.1946 anberaumten Nachwahl Carl Faig jedoch nicht die erforderliche Stimmen-Mehrheit erreicht hatte, wurde die endgültige Entscheidung dem Stadtrat übertragen. Diese fiel in der Sitzung vom 7.11.1946 zugunsten von Anton Weiß aus, dem allerdings von der Regierung die Bestätigung versagt wurde. Nach heftigen Turbulenzen im Rainer Stadtrat und dem Rücktritt mehrerer Stadträte wurde daher der Landrat "im Allgemeininteresse" gebten, die "angeordnete Wahl bis zu den allgemeinen Gemeindewahlen 1948 hinauszuschieben" und bis zu diesem Zeitpunkt als ersten Bürgermeister Josef Müller sowie den Stadtrat mit den Mitgliedern Carl Faig, Karl Baumgartner, Josef Müller, Hans Stahl und Hans Rack im Amt zu belassen.

Laut der Gemeindewahlordnung des Jahres 1946 waren alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft wahlberechtigt, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten, mindestens ein Jahr lang ihren ständigen Wohnsitz in Rain hatten. Von den Wahlen ausgeschlossen waren 1946 alle Personen, die vor 1937 der NSDAP oder ihren Gliederungen beigetreten waren oder als Amtsträger und Aktivisten von NS-Organisationen in Erscheinung getreten waren.

Den immer komplexer werdenden Aufgaben der Kommunen seit Ende des Krieges trugen die Gemeindeordnungen aus dem Jahre 1952 und ihre Nachfolgerinnen Rechnung, indem sie Rechtsstellung, Wirkungskreis, Verwaltung und Wirtschaftsführung der Kommunen innerhalb des demokratischen Staatsgefüges ausführlich behandeln. Wesentliche Veränderungen ergaben sich in Rain dann im Jahr 1972. War der erste Bürgermeister Karl Würmseher während seiner ersten Amtszeit (1966-1972) noch ehrenamtlich tätig, übte er das Amt des Stadtoberhaupts nach seiner Wiederwahl nun hauptberuflich aus. Die Zahl der Stadträte erhöhte sich auf sechzehn und nach der Eingliederung von Bayerdilling, Etting, Wächtering und Wallerdorf und der dadurch gestiegenen Einwohnerzahl im Jahr 1975 noch einmal auf zwanzig Ratsmitglieder.

Im Zeitalter der modernen Industrie- und Massengesellschaft ist zwar das "ehehaffte Ding", auf dem die Bürgerschaft die Angelegenheiten der Stadt beinahe basisdemokratisch regelte, nicht mehr durchzuführen. Engagierten Bürgerinnen und Bürgern sind jedoch durch Wahlen, Bürgerversammlungen, Bürgerbegehren und der Möglichkeit von Einwendungen und Beschwerden gute Instrumente in die Hand gegeben, die Stadtpolitik mitzuentscheiden.

Die Stadtverwaltung bis zum 19. Jahrhundert

Die Angaben über die Struktur der Stadtverwaltung fließt vor dem 18. Jahrhundert eher spärlich. Es sind zwar die Stadtschreiber seit Beginn des 14. Jahrhunderts namentlich überliefert. Welche Qualifikationen für die Ausübung dieses Amtes erforderlich waren und welche Aufgaben ein Stadtschreiber zu erledigen hatte, ist erst in einer Instruktion aus dem Jahre 1750 festgehalten. Ähnliches gilt für andere Verwaltungsämter.

Der Stadtschreiber war einer der wichtigsten Männer, er war weit mehr als der Protokollant von Bürgermeister und Rat, auch wenn der Name dies nahe legen mag. Neben dem Eid auf die Landesherrschaft hatte er zu schwören, zum Wohle der ganzen Gemeinde zu handeln und "alles was Ihm im Rhat oder von den Amtierenden Bürgermeistern in billichen dingen anbefohlen wirdt, so gethreulich als befördersamst zu vollziehen". Neben juristischen Kenntnissen wurde von ihm erwartet, "was im Rhat vorkommt und gehandlet würdt ... in geheimb zu halten und fleissig zu beschreiben oder zu protocollieren, ... auch die Protocolle selbsten nebst der Registratur in guetter Ordnung zuerhalten und über die Ihme verwahr anvertraute Statt Privilegia fleissige Obsorg zu tragen". Er war also gleichzeitig Archivar.

Der Stadtschreiber hatte jährlich die Stadtkammer-, Steuer-, Bauamts-, wie auch die Kirchen- und Stiftungsrechnungen zu erstellen. Er war gehalten, Manipulationen der Jahresrechnungen zu verhindern, auch wenn diese auf die Anweisungen eines Verwalters hin geschehen sollten, und musste alle Einnahmen und Ausgaben zuverlässig niederschreiben und belegen lassen.

Ferner sollte der Stadtschreiber als "Ohr" der herrschaftlichen Behörden dienen, denn er war verpflichtet, "jährlich zum Endte des Jahres.... eine zuverlässige Anzaig zum Rentambt ein zuschickhen, was er dies genze Jahr hindurch den Gemainen in Unserm Aug...schädlichen sei observiert, was für Partheylichkeiten bey Rhat vorbey gegangen undt was etwa bey den Cammer=, Kürchen= oder auch mildten Stüfftungen gestohlen, durch selbige Verwalter unter sich getauscht, verschlagen und verhalten,... oder wie dorth einige Bürger... mit ungleycher Abzug der Steyr: undt Servis=Anlagen wider recht und billichkeit beschwert..." würden und vieles mehr. Auch hatte er darauf zu achten, dass bei der Anlage der Steuer- und anderer Abgabenforderungen niemand bevorzugt oder benachteiligt werde. Als in Rain im Jahre 1846 ein Wochenblatt eingeführt wurde, war die Herausgebe der Zeitung dem Stadtschreiber Friedrich Fischer übertragen worden, mit der Maßgabe, die "Zensur dem unterfertigten königlichen Landgerichte zu übertragen".

Die Zusammensetzung der Rainer Verwaltung liegt in zwei Quellen aus dem 18. und 19 Jahrhundert vor. Aus heutiger Sicht überrascht bei der Verteilung der Ämter im Jahr 1720 der große Stellenwert der frommen und wohltätigen Stiftungen. An erster Stelle rangiert die Verwaltung der "Reichen Spende" (Herzog-Georgen-Stiftung), erst anschließend folgen Bauamt und Siegelherrn (Bürgermeister und die beiden Baumeister). Von den 22 genannten Ämtern, darunter die Pflegeschaft über das Heilig-Geist-Spital, in dem unvermögende, alte und kranke Rainer Aufnahme fanden und das zu diesem Zweck eine eigene Ökonomie betrieb, sind nur sieben nicht mit der Verwaltung der (in Rain so zahlreich vertretenen) Stiftungen betraut. Dazu zählten die Organisation des Armenwesens, die Besichtigung der Stadtmauern, die durch die Baumeister wahrgenommen wurde, die Kontrolle der Einhaltung der Feuerordnung, die Beschäftigung eines Ziegelverwalters und die Unterhaltung des Fourieramts und der Commissariatsstellen (bei den 13 Zünften).

Bis zum Jahr 1845 hatte sich die Struktur der Lokalbehörden in Rain stark gewandelt. An deren Spitze finden wir nun Bürgermeister, Rat und Gemeindebevollmächtigte, dann folgt die Kirchenverwaltung mit sechs Mitgliedern unter Vorsitz des Stadtpfarrers Gruber. Vorstand des siebenköpfigen Armenpflegschaftsrats (darunter Stadtpfarrer und Gerichtsarzt) war Bürgermeister Lutz. In der Lokal-Schul-Inspektion waren zwei Magistratsherrn und wiederum Stadtpfarrer Gruber und Bürgermeister Lutz vertreten. Unter dem Stichwort "Verwaltung" folgen schließlich die Behörden, die zur eigentlichen Kommunalverwaltung zählten. Bürgermeister Lutz fungierte als Administrator, für Bau- und Forstwesen waren zwei Magistratsräte zuständig. Auch im Quartieramt führte der Bürgermeister den Vorsitz, unterstützt von einem Magistratsrat und dem Stadtschreiber, der Schrannenkommission gehörten ein Ratsherr und der Aktuar- und Schrannenschreiber an. Ebenfalls in die Kommunalverwaltung waren nun die verschiedenen - vormals selbstständig verwalteten - frommen Stiftungen eingegliedert, denen jeweils ein Magistratsherr vorstand. als neues Verwaltungsamt erscheint die Sparkassenanstalt mit Vorstand (Bürgermeister Lutz), Kassier, Buchhalter (Stadtschreiber Fischer) und drei weiteren Mitgliedern.

Da die Trennung von Kirchen- und Kommunalverwaltung erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte, standen auch Organist, Chorregent und der Lehrer der Lateinschule (zum Teil Benefiziaten der Stiftungen) in städtischen Diensten. Die Gehälter bestanden aus Geld- und Naturalzuwendungen und wurden von Stadt- und Kirchenverwaltung sowie aus Stiftungsgeldern aufgebracht. Lehrer und Hilfslehrer der deutschen Schule wurden bis zur Übernahme des Bildungswesen durch den Staat ebenfalls von der Stadt beschäftigt.

Die älteste Stadtkammerrechnung von 1605

Das älteste erhaltene Dokument des Rainer Stadthaushalts liegt uns in Form der "Gemainer Statt Rhain Jars Rechnung von einem Neuen Jar zum andern" von 1605 vor. Erstellt haben sie Leonhard Cammerer, Friderich Prukhlachner (beide Ratsmitglieder), Caspar Popp (nahm an der Rechnungsprüfung teil) und Georg Strobl, Stadtschreiber.

Diese Stadtkammerrechnung listet detailliert und mit jeweils genauer Beschreibung von Inhalt und Zusammensetzung der einzelnen Posten sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Stadt auf. Die Wichtigsten sollen kurz skizziert werden. Der größte Teil der Einnahmen waren mit ca. 505 Gulden das Ungeld (oder Umgeld), eine Umsatzsteuer auf Getränke, gefolgt von den (Vermögens-) Steuereinnahmen mit 331 Gulden. Der Erlös aus dem Verkauf von Holz aus städtischen Wäldern (244 Gulden) und Fischen aus dem Schloß- und Walkmühlweiher (189 Gulden) waren ebenfalls bedeutend. Ferner halfen die gegen die Bürger in "Steinen" verhängten Strafgeldern (umgerechnet ungefähr 190 Gulden), den Stadtsäckel zu füllen. Dagegen fielen die Einnahmen aus Pflasterzoll (58 Gulden) und Erteilung des Bürgerrechts (zehn Fälle zu je 8 Gulden) recht gering aus. Als Summe aller Einnahmen weist die Rechnung 2634 Gulden 5 Schillinge und 1 1/2 Denar aus.

Zwar nimmt die anschließend folgende Auflistung der Ausgaben im Rechnungsbuch wesentlich mehr Raum ein, doch fallen die Einzelsummen geringer aus. Den größten Teil der Einnahmen gaben die Stadtväter demnach für Baumaßnahmen und Reparaturen an städtischen Gebäuden, öffentlichen Plätzen und Wegen aus, die Kosten für Handwerkslöhne und Material beliefen sich auf mehr als 1100 Gulden. Dagegen nahmen sich die Personalkosten (worunter auch kleinere finanzielle Aufmerksamkeiten an die herrschaftliche Verwaltung verbucht waren) und die Zinsausgaben mit insgesamt 489 Gulden fast gering aus.

Ein großer Unterschied zur finanziellen Situation der meisten Kommunen in unserer Zeit bestand schließlich darin, dass der Baumeister nach der Aufrechnung von Einnahmen und Ausgaben ein stattliches Plus von 483 Gulden 2 Schillingen und 3 Denaren in der Stadtkasse vermelden konnte.

Stadt Rain und Verwaltungsgemeinschaft Rain

Umwälzende Reformen brachten die Jahre 1969 bis 1978 für den ganzen Rainer Raum auf kommunaler Ebene. Das begann mit der Schulreform: Einführung des neunten Volksschuljahres im Herbst 1969 und gleichzeitig die Zentralisierung des Schulwesens. Rain hatte bis dato lediglich einen Schulverband mit den Dörfern Mittelstetten und Unterpeiching. Nun musste die Stadt sofort Raum für die Schüler der oberen Klassen aus der ganzen Umgebung schaffen. Für die nächsten Jahre waren die Verbandsschulen zu errichten, um schließlich alle Schüler der aufzulösenden Dorfschulen aufnehmen zu können. Rasches Handeln war seit 1967 geboten - schließlich wurden dann in den folgenden zehn Jahren die Schulsprengel auch die Gemeinde-, teilweise auch die Landkreisgrenzen. Im Herbst 1970 wurde, noch unter der Sachaufwands-Trägerschaft des Landkreises Neuburg a.d. Donau, die Staatliche Realchule Rain gegründet.

Als nächste Reform wurden zum 1. Juli 1972 in Bayern die Landkreise neu formiert: aus ehemals 143 Kreisen wurden 71 neue Einheiten (zuzüglich nur noch 25 statt bisher 48 kreisfreier Städte). Rain und sein Umland wurden von Neuburg a.d. Donau, wohin man seit 1880 gehört hatte, abgetrennt und dem Landkreis Donau-Ries angegliedert.

Der Schul- und Kreisreform schloss sich die Gemeindegebietsreform an. Sie begann in der Stadt Rain schon sehr frühzeitig durch die freiwillige Eingliederung der Gemeinden Gempfing, Oberpeiching, Sallach und Staudheim zum 01.Juli 1972. Die Stadt wuchs dadurch von rund 4.000 auf knapp 5.000 Einwohner an. Weitere freiwillige Eingemeindungen folgten zum 1. Januar 1975: Bayerdilling, Etting, Wächtering und Wallerdorf. Dadurch vergrößerte sich der Stadtrat auf 20 Mitglieder, in den vier eingegliederten Ortschaften wurde eine Ergänzungswahl durchgeführt. Zum 1.Januar 1977 folgte Mittelstetten. Mit der Eingliederung von Unterpeiching am 1. Mai 1978 schloss die "Gebietsreform" ab. Rain war mit 77,10 Quadratkilometern flächengrößte Gemeinde des Landkreises geworden. Weitere Eingemeindungen waren noch in der Diskussion, wurden jedoch seitens der Stadt Rain im Hinblick auf die Lebensfähigkeit dieser Kommunen und die ohnehin erreichte Gebietsgröße abgelehnt.

Den Abschluss machte schließlich die "Verwaltungsreform", das heißt die Bildung leistungsfähiger Verwaltungseinheiten. 5000 Einwohner waren als Richtschnur vom Innenministerium anfangs vorgesehen. Einschließlich der Nachkorrektur von 1980 wurden dann "Einheitsgemeinden", also Gemeinden mit eigener Verwaltung, schon ab etwa 2. 000 Einwohner auf Antrag gebildet. Der Stadtrat Rain lehnte anfangs die Einbeziehung der Kommune in eine zu bildende Verwaltungsgemeinschaft ab. Rain hat eine gewachsene Verwaltung und wies problemlos die Größe für eine künftige Einheitsgemeinde auf. Die Regierung von Schwaben strebte eine Einbeziehung der Stadt an, da ansonsten für die vier umliegenden Gemeinden eine neue Verwaltung mit Sitz in Rain aufzubauen gewesen wäre. Im Hinblick auf den Druck von staatlicher Seite und die zentralörtliche Bedeutung der Stadt willigte Rain schweren Herzens ein, die eigene - praktisch sieben Jahrhunderte alte - Stadtverwaltung aufzugeben. Die Vermeidung der ansonsten von der Regierung angekündigten "Verwaltungs-Zwangsehe" hatte auch einen handfesten positiven Aspekt: aufgrund der Freiwilligkeit gab es für die neue Institution auf vier Jahre Finanzzuwendungen aus der Staatskasse.

Recht lapidar liest sich § 33 der Verordnung der Regierung von Schwaben vom 8. April 1976 zur Neugliederung der Gemeinden des Landkreises Donau-Ries: "Es wird eine Verwaltungsgemeinschaft Rain mit dem Sitz in Rain gebildet. Sie umfaßt ... die Gemeinden Holzheim, Feldheim - Niederschönenfeld (Namensfestlegung erfolgte später), Genderkingen, Stadt Rain und Münster." Doch dahinter steckte für die Beteiligten - die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und das Verwaltungspersonal - eine Menge Arbeit. In einem vorbereitenden Bürgermeister-Ausschuss wurden die Linien abgesteckt, da die neugeschaffenen Körperschaft erst mit dem 1. Mai 1978 und der Konstituierung einer Gemeinschaftsversammlung tätig werden konnte. Einig war man sich, die "Geschäftsstelle" der künftigen Verwaltungsgemeinschaft im Rainer Rathaus einzurichten und das Verwaltungspersonal der Stadt Rain zu übernehmen. Hier stellte sich das nächste Problem. Aus verschiedenen Gründen hatte die Sadtverwaltung in den vorangegangen zwölf Monaten sechs Bedienstete verloren, zwei Mitarbeiter schieden im ersten VG-Jahr aus. Im Vorgriff auf die vergrößerte Verwaltung hatte die Stadt im September 1977 fünf Nachwuchskräfte eingestellt.

Das harmonische Zusammenwirken aller Beteiligten ermöglichte ein gutes Anlaufen der Verwaltungsgemeinschaft. In der konstituierenden Sitzung der Gemeinschaftsversammlung wurde Rains 1. Bürgermeister Karl Würmseher zum Vorsitzenden, Johann Höringer (1. Bürgermeister, Niederschönenfeld) zum 1. Stellvertreter und Anton Fuchs (2. Bürgermeister, Rain) zum 2. Stellvertreter gewählt. Vorsitzender ist seither durchwegs der 1. Bürgermeister von Rain, 1. Stellvertreter ist stets einer der weiteren 1. Bürgermeister. Von der Stadt Rain wurden vier Beamte, neun Angestellte und zwei Auszubildende übernommen, von der Gemeinde Genderkingen wurde ein Angestellter eingestellt. Schon in der Sitzung vom 9. Mai 1978 wurden die wesentlichen Beschlüsse gefaßt. Als Geschäftsleiter stand Ignaz Mayr von der Gründung bis zu seiner Pensionierung am 30. April 1986 an der Spitze der Verwaltung und trug wesentlich zum Zusammenwachsen der Gemeinschaft und zum gerechten Ausgleich bei.

Der Weg von Vorsitzendem Würmseher und Geschäftsleiter Mayr, den Gemeinden möglichst viel Selbstständigkeit zu belassen, erwies sich sehr bald als richtig: die gesetzliche Nachkorrektur gab den Gemeinden einige Befugnisse wieder zurück. Man hatte den Gemeinden weder ihre Siegel weggenommen noch Zuständigkeiten auf die VG zu ziehen versucht, sondern beschränkte sich auf den übertragenen Wirkungskreis und die reinen Verwaltungsarbeiten sowie fachkundige Beratung im eigenen Wirkungskreis. Im finanziellen Bereich verständigte man sich auf eine Vorausleistung der Stadt Rain in Höhe von 25 % der ungedeckten Kosten, da für sie mehr Leistungen erbracht wurden als für die anderen vier Gemeinden. Dieser Prozentsatz wurde zwischenzeitlich reduziert, da auch die Anforderungen der weiteren Mitgliedsgemeinden gestiegen sind. Mittlerweile hat sich die Arbeit der VG eingespielt: nur zwei Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung sind in der Regel erforderlich, um die organisatorischen Dinge zu regeln. Haushaltsaufstellung, Anerkennung der Jahresrechnungen, Anschaffungen, Personalangelegenheiten stehen routinenmäßig auf den Tagesordnung

Im Rainer Rathaus werden seit Mai 1978 die Verwaltungsarbeiten für 20 ehemals selbständige Gemeinden mit derzeit 12.988 Einwohnern (Hauptwohnsitze nach dem Ergebnis der Volkszählung 1987) erledigt. Das Gebiet der fünf Mitgliedsgemeinden umfasst 139 Quadratkilometer. Rain hat eine der größten von insgesamt 310 Verwaltungsgemeinschaften in Bayern. In Kürze ergeben die fünf Mitgliedsgemeinden folgendes Bild (Stand: 30.06.2001):

Gemeinde   

eingegliederte Orte 

Fläche in km²  

Einwohner

Genderkingen

 

11,69

1162

Holzheim

Bergendorf, Pessenburgheim, Riedheim und Stadel

19,61

1166

Münster

 

16,19

1033

Niederschönenfeld   

Feldheim

14,42

1358

Rain, Stadt

Bayerdilling, Etting, Gempfing, Mittelstetten, Oberpeiching, Sallach, Staudheim,   Unterpeiching, Wächtering und Wallerdorf

77,10

8269

Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft ist seit ihrer Einrichtung stets unterdurchschnittlich, bedingt durch sparsame Betriebsführung, Zahl der Bediensteten an der unteren Grenze der Richtlinien (zwei Verwaltungskräfte je 1000 Einwohner) und die Vorausleistung der Stadt Rain. Ungewöhnlich niedrig war die Umlage in den Jahren 1979 bis 1981, denn den personellen Engpaß überbrückte man durch Einstellung von Auszubildende. Die Ausbildungsplatznot jener Jahre war mit ausschlaggebend für diesen Weg, der sich bewährt hat. Die Verwaltungsgemeinschaft hat in den ersten elf Jahren ihres Bestehens 17 Jugendliche erfolgreich ausgebildet, und es spricht für die Auszubildenden und auch für das Betriebsklima, daß allen anschließend eine Übernahme ins Angestelltenverhältnis angeboten wurde und alle dies angenommen haben (Stand: 1989; seither wurde jährlich mindestens ein Ausbildungsplatz, oftmals auch zwei, bereit gestellt).

In jedem der bisherigen Haushaltsjahre ging "die Rechnung auf", das heißt die Umlage reichte aus. Die jeweiligen Überschüsse wurden der Rücklage zugeführt; daraus konnten - mit Ausnahme der EDV-Anlagen - jeweils die erforderlichen Investitionen getätigt werden, unter anderem auch die Möblierung der Büros nach der Rathaus-Fertigstellung. Die Verwaltunsgemeinschaft bleibt auch künftig Mieter der Stadt Rain.

Die wesentlichen Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft, die sie für ihre Mitgliedsgemeinden erledigt, sind:

 
1.Übertragener Wirkungskreis

Selbstständige Erledigung der staatlichen Verwaltungsaufgaben, insbesondere

  • Standesamt
  • Einwohnermeldeamt, Lohnsteuerkarte, Wehrerfassung
  • Paß- und Ausweisbehörde, Fischerreischein-Erteilung
  •  Mitwirken bei Wahlen und statistischen Erhebungen
  • Vollzug gewerbe-und ordungsrechtlicher Vorschriften
  • Mitwirken in Sozial- und Versicherungsangelegenheiten
  • Anlauf- und Kontaktstelle für den Bürger

 
2. Eigener Wirkungskreis

Verwaltungsmäßige Unterstützung der Gemeindearbeit insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Abwicklung des gesamten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens einschließlich Haushaltsplanerstellung, Zuschußanträgen und Vergütung des Gemeidepersonals
  • Bauleitplanung, Bauamt, Staßenverkehr
  • Schule, Jugend, Sport, Kultur, Fremdenverkehr
  • Gemeindliche Einrichtungen (wie Kindergärten, Feuerwehren, Wasser, Abwasser, Friedhöfe)
  • Ortsrecht, Repräsentationsaufgaben

Während die Verwaltungsgemeinschaft im übertragenen Wirkungskreis selbst gesetzlich zur Aufgabenerledigung zuständig ist (Ausnahmen legt das Gesetz genau fest), ist sie um eigenen Wirkungskreis nur in "dienender" Funktion für die Mitgliedsgemeinden tätig, das heißt, sie wird nur im Rahmen der Weisungen von Bürgermeistern und Gemeinderäten tätig. Der Kern der örtlichen Selbstverwaltungsaufgaben bleibt bei den Mitgliedsgemeinden.

Die örtliche Gemeinschaft baut wesentlich auf den Leistungen der Gemeinde im Bereich der Daseinsvorsorge auf. Von den Infrastrukturmaßnahmen der Gemeinde, die sie im eigenen Wirkungskreis erbringt, ist der Bürger in vielfacher Weise abhängig. Im eigenen Wirkungskreis werden die Weichen für die Entwicklung einer Gemeinde gestellt. Die Gemeinden, Bürgermeister und Gemeinderäte dabei nach besten Kräften unterstützen und den Bürgern ein zuverlässiger Partner sein - das sind die Maximen für ein Funktionieren der Verwaltungsgemeinschaft Rain. Die anfängliche Skepsis gegen die "neue" Institution ist längst gewichen, die VG ist zu einer unverzichtbaren Einrichtung für die kommunale Arbeit geworden und macht nicht mehr aus sich als ihr der gesetzliche Auftrag zuschreibt. Unverändert gilt der Leitsatz von Bürgermeister und Gemeinschaftsvorsitzendem Karl Würmseher (1978 - 1990) aus der Gründungszeit: "Soviel Verwaltungsgemeinschaft wie nötig - soviel Gemeinde wie möglich."

Die Bürgermeister von Rain 

Die Namen der Rainer Bürgermeister sind in den ersten Jahrhunderten nur beiläufig aus Urkunden zu erfahren; die Amtszeiten sind nicht bekannt. Lückenlos möglich ist ein Verzeichnis ab dem frühen 18. Jahrhundert.

Die Bürgermeister des 13. bis frühen 16. Jahrhunderts

Ulrich der Gledt

1314

Wernher der Costnitzer

1315

Heinrich der Erlbach

1322

Heinrich der Buchtian der Greinmold  

1326

Heinrich der Ellerbach

1342, 1344

Berchtold Kuderwalch

1369

Ott von Puch

1393, 1398

Hans Geisler (Geiselher)

1426

Conrad der Uesel

1427

Cunratt Grönwalt

1428

Conrad Krad

1446, 1455

Hanns Pecherer

1454

Jörg Wagemann

1459

Hanns Rothut

1475, 1491

Thoman Wagemann

1478, 1480, 1483, 1484, 1489, 1492

Hanns Wanner

1494, 1495

Bernhard Stöcklen

1498

Hanns Golling

1500

 

Ab der bis Anfangs des 19. Jahrhundert gültigen Magistratsverfassung von 1510 gibt es jeweils zwei Bürgermeister:

Linhard Schweyer

1514

Jörg Arnold
Jörg Schmidt
Georg Pauser
Georg Schmid


1555-1558
1559-1569
1570-1579

Andreas Pauser

1582-1586      

Sebastian Lenk

1580-1584

Georg Schönkind

1593-1612

Veit Kammerer
L. Lindermair
Hannes Pauser

1587-1594
1594-1601
1606-1607

Hans Pauser (II.)

1616-1619

Veit Lang

1609-1619

Wilhelm Schönkind

1620

F. Prugglacher

1620-1632

Andreas Vischer

1621-1622

   

Wilhelm Schönkind

1623-1624

   

Jacob Wünsch

1626-1645

W. Schönkind

1636-1649

Georg Appel

1646-1651

Heinrich Jais

1651-1666

Georg Popp

1652-1679

Georg Pürle

1667-1684

unbesetzt von

1680-1682

   

Hanns Jais

1683-1688

C. Allacra

1685-1697

Hanns Georg Appel  

1689

   

Franz Popp

1693-1696

B. Namenacher

1696-1704

Ulrich Harschhalmer

1704-1707

Johann Friedl

1705

   

C. Steyrer

1706

Anton Preumayr

1709-1738

Johann Friedl

1711-1713

   

Johann Dorner

1714-1738

Joseph Gehrer

1739-1764

J. G. Kiecher

1739-1764

Stephan Faig

1765-1769

J. K. Schirmbeck

1765-1772

Johann Samweber

1771-1778

J. Leinfelder

1773-1797

Joseph Muggenthal

1779-1795

   

Joseph Mayer

1796-1802

Alois Schirmbeck   

1798-1805

Georg Harscher

1803-1806

   

 

Fortan gab es nur noch einen Bürgermeister:

1. Bürgermeister

Amtszeit

 

Johann Gott

1807-1812

 

Lackner

1813-1818

 

Johann Gott

1818-1836

 

Joseph Alther

1836-1842

 

Michael Lutz

1842-1848

 

Johann Baptist Weigl

1848-1854

 

Xaver Kapfer

1854-1866

 

Albert Schirmböck

1867-1876

 

Josef Kapfer

1877-1881

 

Anton Kügle

1882-1887

  (*14.11.1848   +08.02.1911)

Georg Ehnle

1888-1897

 

Anton Kügle

1897-1905

  (*14.11.1848   + 08.02.1911)

Karl Bleymayr

1906-1909

  (*25.04.1854   + 02.10.1906)

Xaver Bschorer

1909-1932

  (*11.12.1859   + 23.12.1940)

Ludwig  hnle

1932-1933

  (*21.01.1877   + 25.06.1957)

Hans Link, kommissarisch

1933

 

Ludwig Straubinger

1933-1934

  (*22.02.1880   + 14.03.1945)

Dr. Hans Haunsperger

1934-1936

  (*26.03.1895   + 20.12.1967)

Franz Karrer

1936-1937

  (*06.06.1901   + 28.02.1937)

Georg Graf, kommissarisch

1937

 

Franz Schneider

1937-1942

  (*19.06.1900   + 31.10.1974)

Alois Ring, kommissarisch

1942

 

Wilhelm Neck, kommissarisch   

1942-1943

 

Engelbert Fischer, amtierend

1943

 

Josef Paula

1943-1945

  (*26.04.1910   + 10.12.1988)

Otto Spreitler, kommissarisch

1945

 

Josef Müller

1945-1948

  (*05.05.1901   + 18.12.1983)

Carl Faig

1948-1966

  (*19.09.1887   + 11.07.1970)

Karl Würmseher

1966-1990

  (*10.09.1920   + 20.07.1990)

Gerhard Martin

1990-2020

 

Die Rainer Stadtschreiber 

Bürgermeister und Magistrat waren ehrenamtlich tätig. Die laufenden Geschäfte, die Schreibarbeiten - Akten- und Rechnungsführung - wurden schon seit Jahrhunderten durch einen hauptberuflichen Stadtschreiber wahrgenommen. Dieser Stadtbedienstete musste Rechtskenntnisse mitbringen und er war entsprechend in der Besoldung deutlich von anderen Stadtdienstlern (etwa Türmer oder Polizeidiener) abgehoben. Die Reihe beginnt mit "Otto dem Schreiber", viermal genannt zwischen 1325 und 1334. Ein Magister Otto von Rain erscheint 1336 und 1342 als der Schreiber von Kaiser Ludwig dem Bayern - wenn er ein und dieselbe Person war, dann hat dieser Otto einen steilen Aufstieg genommen.

Die Reihenfolge hat natürlich weit mehr Lücken als die der Bürgermeister. Anfügungen in Klammern weisen auf spätere Bezeichnungen oder die anschließende Berufstätigkeit hin.

Andre der   (tugendlich) Schreiber

1341, 1345, 1346, 1347, 1350

 

Ulrich der Schreiber

1392, 1393, 1398

der alt Schreiber

Mathias Fridbreger

1494

 

Lienhart Lenk

1504

 

Bernhard Herzog

   

Hanns Oedenacker

1543, 1546

 

Jeremias Geiger

1558

Gerichtsschreiber in Rain

Hanns Allacra

1560-1579

 

Karl Wagner

1579-1591

 

Martin Payrer

1594

 

Georg Strobel

1595-1619

 

Wolfgang Sterz

1620-1634

 

Georg Harter

1634-1659

 

Mathias Lauter

1660-1710

 

Johann Georg Hartel

1710-1715

 

Ignaz Weismair

1715-1722

 

Georg Anselm Grueber

1723-1732

Pflegverwalter in Riedenburg

Franz Xaver Schlickh

1733-1741

 

Joseph Ignaz Weiser

1741-1743

 

Johann Christian Anton Egstein

1743-1749

 

Joseph Anton Kastenmaier

1750-1791

aus Neuötting

Lct. Anton Carron Duval

1791-1803

wurde Landrichter in Friedberg, der Sohn wurde Oberbürgermeister in Augsburg

Alois Kastenmaier

1804-1807

Sohn des Joseph Anton K.; wurde Assessor in Zusmarshausen, 1823 Landrichter in   Immenstadt

Ignaz Muggenthal

1808-1828

aus   Ingolstadt

Friedrich Fischer

1829-1854

aus   Bayreuth

Mathias Lindermayer

1854-1890

aus Aindling

Johann Köchel

1890-1909

aus Rain, ab 1904 "Stadtsekretär"

August Löfflath

1909-1921

aus Rain

Heinrich Busch

1921-1955

aus Rain

  

Mit der größer werdenden Stadt wurde die von der Aufgabenstellung umfangreicher gewordenen Verwaltung vielseitiger gegliedert; der Begriff "Stadtschreiber" für den einzigen und zugleich Hauptverwaltungsbeamten verschwand damit.

Die Baugeschichte des Rainer Rathauses

Das erste Rainer Rathaus wurde sehr wahrscheinlich schon 1367 in der Hauptstraße auf dem Platz vor dem heutigen Gasthaus Lutz und der Landespolizeiinspektion erbaut. Es war ein dreigädiges, stattliches Gebäude. Der Ostgiebel lief in einem Turm aus. Dieses Rathaus diente für ein Jahr als Universität: "so daß im Herbste des Jahres 1539 die Rechtslehrer der Hochschule zu Ingolstadt, als dort die Hörsäle wegen einer Seuche geschlossen wurden, unter dem Rector Wiguleus Hundt mit ihren Schülern hierher übersiedeln konnten, und unsere Stadt ein Jahr lang Männer europäischen Rufes wie den Friesländern Vigilius ab Ayta, ..., nebst zwei Lerern der Weltweisheit, welche sämmtlich ihre Lehrstühle im Rathaus aufschlugen, beherbergte."

Im Herbst 1749, wahrscheinlich am 26. September, stürzte ein Teil des alten Rathauses ein. Der stehen gebliebene Teil war einsturzgefährdet. Durch den Österreichischen Erbfolgekrieg (1742-1745) war die Stadtkasse noch 1752 mit einer Schuld von 27 000 Gulden belastet, so dass die öffentlichen Gebäude nicht mehr unterhalten werden konnten. Der Abbruch des Rathauses wurde - bei einem Kostenvoranschlag von 92 Gulden - im Jahr 1750 durchgeführt. Baumaterial und Inventar wurden im Zeughaus-Stadel verwahrt. Die Ratssitzungen wurden inzwischen in der Wohnung von Bürgermeister Gehrer abgehalten.

Am 17. März 1758 stimmte eine Gemeindeversammlung dem Neubau des Rathauses zu. Am 2. August 1758 wurde die Genehmigung für Neubau von Rathaus, Schranne, "Brodtpankh", Registraturgewölb und Ratsdienerwohnung vom Kurfürstlichen Rentamt München erteilt. Der Kostenvorschlag lautet auf 682 Gulden 50 Kreuzer über den Erlös des bereits verkauften Abbruchmaterials hinaus (ein Gulden entsprach damals drei Tagelöhnen eines Maurergesellen). Tatsächlich wurde der Bau dann etwas teurer. Die noch vollständig vorhandenen Baurechnungen beginnen am 15. April 1758 und enden am 2. Dezember 1762.

Zur Finanzierung der Maßnahme wurde zweimal eine Steuer eingehoben, das erste Mal schon im Mai 1758; später wurde ein Zuschlag von 1/3 beziehungsweise 1/4 in Verbindung mit der anderen jährlichen Steuer einkassiert. Die Einnahmeseite sieht wie folgt aus:

  • Bargeldeingänge, insbesondere Steuer und 100 Gulden Darlehensaufnahme aus der Leprosenstiftung 1088 Gulden 26 Kreuzer
  • Verkauf des Abbruchmaterials: Ziegel, Dachplatten, Holz, Schindeln für 82 Gulden 19 Kreuzer

 

Gesamt-Einnahmen: 1.170 Gulden 45 Kreuzer

Die Ausgaben waren insgesamt 1.156 Gulden 0 Kreuzer

Das kurfürstliche Forstamt schenkte auf Bitten der Stadt einen Teil des Bauholzes, das der Förster in Osterzhausen schlagen ließ. Die Floßmeister von Lechbruck und Schongau lieferten Hölzer und auch aus Genderkingen und vom Hauserhof wurde Bauholz erworben. Der Kalk kam aus Schweinspoint, die Dachplatten vom Riedheimer Ziegler. Bei Grundsteinlegung und "Aufheben" (29 Tagwerker) wurden jeweils Zehrungen aus dem Baufonds bezahlt. An einheimischen Handwerken waren am Bau beteiligt: Schreiner, Schlosser, Nagelschmied, Schäffler, Schmied, Sattler, Glaser und Kupferschmied. Die Baukommission bestand aus je einem "inneren" und "äußeren" Rat und zwei Gemeindevertretern. Wir müssen uns erinnern, dass die modernen Verkehrsmittel und technischen Erfindungen fehlten - es gab keine Eisenbahn, kein Auto, keine Elektrizität, und weder Telefon noch Schreibmaschine standen im Rathaus.

Interessant ist ein Blick ins damalige Inventarverzeichnis. In der großen Ratsstube (dem heutigen kleinen Saal im Obergeschoß, Ostseite) waren sechs Bilder angebracht. Auf einer Tafel war der "falsche Eid" abgebildet, auf der anderen König Salomon als Rechtssprecher. Die Stadt hatte die niedere Gerichtsbarkeit und die Bilder sollten dies unterstreichen. Nach einer anderen Quelle soll statt dem Bildnis von König Salomon ein "Däferl, den Mühlbach zu Oberpeiching betreffend", vorhanden gewesen sein. 11 große zinnerne Kannen standen für den Ratstrunk bereit. An drei großen und einem kleinen Tisch "mit blauem Teppich" wurde debattiert, fünf kleine Schreibtafeln standen für Notizen zur Verfügen und zur Reinigung von Tinte verschmutzter Hände stand ein zinnernes Handlavor mit Kanne, 20 Pfund schwer, bereit. Acht Picklhauben gehörten dem Ratsdiener und den Sicherheitsorganen. Zum Vollzug der Strafen, die der Rat im Rahmen der Niedergerichtsbarkeit aussprach, waren "verschiedene Eisenwerch, Pranger und Eisenklammern" vorhanden. "Ein großes eisernes Gätter", das einst als Narrenhäusel diente, wurde wegen seines enormen Gewichtes im anscheinend 1762 noch vorhandenen Restteil des alten Rathauses belassen. 61 Kübel standen im Rathaus für Feuerlöschzwecke bereit.

Die kunstgeschichtliche Beschreibung des Rathauses lautet wie folgt (Denkmälerband von 1958): "Zierlicher, zweigeschossiger Rokokobau mit 12 Fenstern und Erker nach Süden zur Hauptstraße und einem Schneckenvolutengiebel nach Osten zum Marktplatz. Geschoßtrennung durch Profilgesimse. Ecklisenen, geohrte Fensterrahmen aus Stuck. Giebelseitig Risalit mit segmentbogigem Hauptportal und darüber sitzendem quardratischen, nach oben sich verjüngenden Turm; hier über Diamantquader Nische mit dem Rainer Wappen, darüber: 1759; im obersten Geschoß über Profilgesims übereinander angeordnete rundbogige Schallöffnungen und niedriges Zeltdach. Hauptbau ist Satteldach und Zwerchhaus nach Süden mit Zinnengiebel." Der letztgenannte Querbau ist, das ergibt der Katasterplan von 1814, ein Teil des ehemaligen Altherrnhauses, deutlich ablesbar an dem einst zwischen beiden Häusern vorhandenen Durchgang.

Im Turm befinden sich zwei Glocken von 1717 aus der Gießerei I. M. Langenegger, München (Inschrift), die eine mit Fries aus stehenden Blüten und Akanthusvoluten und an der Flanke Reliefs der Kreuzigungsgruppe mit Maria Magdalena und Hl. Familie, die andere mit grätigem Friesband (dies mit Weinblättern und Trauben) und an der Flanke Reliefs: Halbfigur Christi mit Marterwerkzeugen und Kruzifix in ovalem Blumenkranz. Die erste Glocke hat einen Durchmesser von 48 Zentimetern, die zweite einen solchen von 41 Zentimetern. Das Schlagwerk (volle beziehungsweise halbe Stunde) wurde 1989 eingerichtet.

Die letzten bedeutenderen Baumaßnahmen am Rathaus waren

  • 1885-1887 Fassadenrenovierung, Überbau zum zwischenzeitlich erworbenen Altherrnhaus und Einbau eines Registraturraumes
  • 1911 Rathaus-Saal renoviert
  • 1933 Unter anderem Fassadenrenovierung (war 1928 aus finanziellen Gründen verschoben worden) und Heizungseinbau
  • 1985-1987 Erweiterungsbau
  • 1987-1989 Renovierung von Rathaus und Altherr-Haus

Historisch waren die Rathaus-Räume genutzt als Schranne (Erdgeschoss), Ratssaal und Schreibbüro (Obergeschoss). 1914 wurden in das Erdgeschoss die Rainer Postdiensträume eingebaut, die Schranne war weggefallen. Nach dem Bau des Postgebäudes wurde das Erdgeschoss an die 1842 gegründete Stadtsparkasse vermietet. Als vierter Nutzer zog schließlich die Stadt selbst mit ihrer Finanzverwaltung (vorher im "Kämmerchen" zwischen Sitzungssaal und Schreibbüro) hier ein; die Sparkasse hatte sich an der Hauptstraße 1956 ein eigenes Geschäftshaus erworben. Die Stadtbücherei, eröffnet am 1. März 1989, ist für das Erdgeschoss des Rathauses somit bereits der fünfte Nutzer. Da die Räumlichkeiten durch das Wachsen der Stadt nicht mehr ausreichten, wurde Zug um Zug seit den 1950er Jahren das Altherr-Haus für Verwaltungszwecke genutzt. Am 15. Juli 1987 wurde das Rathaus samt Altherr-Haus für die Generalinstandsetzung von der Verwaltung vollständig geräumt.

Zu Beginn dieses Jahrhunderts begann die Technisierung des Rathauses: am 20. Oktober 1908 wurde der Stadtmagistrat, so ist es im Rainer Wochenblatt festgehalten, unter der Nummer 31 an das Ortstelefonnetz angeschlossen. Die Stromversorgung wurde nach Rain im Jahre 1917 geschalten, um die gleiche Zeit zog die Schreibmaschine ein und die Vorteile der elektronischen Datenverarbeitung werden - vorher war bereits eine Buchungsmaschine vorhanden - seit 1978 (Einwohnermeldeamt), 1980 (Finanzverwaltung) beziehungsweise 1984 (Lohn) genutzt. Weitere Schritte der Technisierung wurden mit dem Bezug des Erweiterungsbaues getan: seit 15.Juli 1987 ist die Telefon-Durchwahlanlage (Nummer 703-0) geschaltet und eine EDV- Mehrplatzanlage (mit anfangs acht Arbeitsplätzen ) wurde im August 1988 in den Dienst gestellt.

Im Jahr 2002 wurde die neue digitale Telefonanlage in Betrieb genommen. Jeder Arbeitsplatz besitzt zwischenzeitlich einen eigenen Personal-Computer. Ein Neuanstrich (in den schon bisher verwendeten Farbtönen) erfolgte im Jahr 2007.

Das Altherr-Haus

Das in seiner heutigen Form um 1600 erbaute und nach seinem Eigentümer, dem Bürgermeister (1836-1842) und Wachszieher Josef Altherr benannte dreigeschossige Haus ist eines der ältesten und stattlichsten Gebäude Rains. Die der Hauptstraße zugekehrte Fassade besitzt einen Bodenerker, geputzte Eckrustika und Profilgesims über dem Erdgeschoss, der Giebel ist mit Zinnen verziert. Das Giebelfeld ist charakterisiert durch flaches Risalit mit segmentbogigen Ladeluken und seitlichen Dreieckslisenen, die Giebelstufen tragen Segmentbekrönungen. Zwischen dem ersten und zweiten Stock befindet sich eine Muttergottes aus Holz, die aus dem 17.Jahrhundert stammt, die Fassung wurde erneuert. Die Decke der Altherrischen Wachszieher-Werkstätte war mit Holz getäfelt und die Felder mit Arabesken bemalt. Einer der berühmtesten Rainer, der Renaissancegelehrte und Humanist Georg Tannstetter (1482-1535) wurde in diesem Gebäude geboren.

In den Besitz der Stadt kam das Altherrhaus bereits im Dezember 1880, der Kaufpreis betrug damals 7500 Gulden. Die sich an den Erwerb anschließenden Diskussionen über die Notwendigkeit von Renovierungsarbeiten und die weitere Verwendung des Anwesens lassen sich über mehr als ein Jahrzehnt in den Quellen verfolgen. Im Stadtmagistrat und der Verwaltung bestand Einigkeit darüber, dass, "nachdem das von der Gemeinde angekaufte Haus sehr heruntergekommen ist und in diesem Zustande auch nicht bewohnt werden kann, ... eine gründliche Reparatur an demselben vorgenommen werden (muss), um einstheils das Gebäude vor dem gänzlichen Verfalle zu schützen, anderntheils aus demselben eine Rente zu erzielen."

Kostenvorschläge über eine Überbauung des Durchganges zwischen Altherr- und Rathaus existierten seit 1884, ein Jahr später wurde die Errichtung eines Zwischengebäudes ins Auge gefasst. Die baupolizeiliche Genehmigung für die "Erschaffung einer Registratur durch bauliche Verbindung der Häuser Rathaus und Altherrhaus" war im Februar 1884 bereits erteilt. Doch kurz darauf erhoben die Gemeindebevollmächtigten beim Bezirksamt Einspruch, es möge die Stadt veranlassen, von den geplanten Baumaßnahmen abzusehen und "bei besseren finanziellen Verhältnissen für bequemere und zweckmäßigere Lokalitäten Sorge zu tragen". Der Einspruch wurde als unbegründet abgewiesen. Nach einer Besichtigung des Anwesens mit dem Befund, Stadel und Stall seien wegen Baufälligkeit abzubrechen, fasste der Magistrat der Stadt 1886 den Beschluss, die bereits 1885 anvisierte Verbindung Rat- und Altherrhaus durch die Errichtung eines Zwischengebäudes in Angriff zu nehmen.

Die Bauarbeiten wurden dann zwischen 1887 und 1891 durchgeführt, wobei die Kosten den Kaufpreis erheblich überschritten. Nach dem Bau einer Registratur im Zwischengebäude und der "Wohnbarmachung" wurden die Wohnräume im Altherrhaus 1892 an den Gerichtsvollzieher Linsenmeyer vermietet.

Um die "Rentierlichkeit" des Altherrhauses zu gewährleisten, planten Stadt und Magistrat 1896, im Erdgeschoss des Gebäudes ein "Postexpeditionslokal" einzurichten. Die Bewerbung bei der königlichen Postdirektion war jedoch vergeblich, denn nach langem Hin und Her erklärte die Postbehörde das Gebäude als gänzlich ungeeignet für das geplante Postlokal.

Weitere Renovierungsmaßnahmen fanden in den Jahren 1914 und 1933 statt; im Zuge der nun abgeschlossenen Arbeiten wurde das Altherrhaus in den modernen Rathauskomplex eingegliedert.

Georg Tannstetter und seine Rainer Geburtsstätte

Das "Altherr-Haus", heute Bestandteil des Rathauskomplexes, war früher ein privates Bürgerhaus und eines der repräsentativsten in der Stadt dazu. Seinen Namen trägt es nach dem Wachszieher Joseph Altherr, dem Besitzer dieses Hauses im 19. Jahrhundert. Das Haus ist die Geburtsstätte des seinerzeit hochangesehenen Renaissancegelehrten und Humanisten Georg Tannstetter (1482-1535), dessen Vater Gabriel das Haus im späten 15. Jahrhundert gehörte.

Tannstetter ist die erste berühmte Persönlichkeit in der langen Reihe großer Rainer vom späten Mittelalter bis zur Gegenwart und zugleich einer der bedeutendsten Köpfe, die aus der Stadt Rain hervorgegangen sind. Nachdem Tannstetter an der Universität Ingolstadt Naturwissenschaften studiert hatte, empfahl ihn sein Lehrer, der berühmte Humanist Konrad Celtis, an die Universität Wien. Dort hielt Tannstetter seit 1503 Vorlesungen über Mathematik. Er galt zugleich als bedeutender Astronom und Astrologe. Schließlich betrieb er noch medizinische Studien. 1510 wurde Tanntetter Leibarzt Kaiser Maximilians I., später Leibarzt König Ferdinands I. Er war mehrmals Dekan der medizinischen Fakultät, auch Rektor der Wiener Universität. Tannstetter gehörte der von Celtis gegründeten gelehrten Donaugesellschaft an. Zur Pflege der mathematischen und astronomischen Studien gründete Tannstetter eine nach ihm benannte Vereinigung. Er verfasste Zahlreiche mathematische, astronomische und medizinische Schriften und fungierte als Herausgeber, u.a. von Schriften des Albertus Magnus. Seit 1515 bearbeitete er astronomische Kalender und widmete sich außerdem der Geographie und der Kartographie. Im Auftrage Papst Leos X. arbeitete er an einer Verbesserung des Kirchenkalenders mit. 1521 erschien von Tannstetter eine Schrift über die Pest in deutscher Sprache. Der Gelehrte starb 1535 in Innsbruck im Alter von knapp 53 Jahren. Im November 1988 ließ die Stdt Rain eine Gedenktafel an Tannstetters Geburtsstätte anbringen. Der renommierte Augsburger Bildhauer Christian Angerbauer schuf das Brustporträtrelief des Gelehrten nach einem Porträtgemälde des Memminger Malers Bernhard Strigel aus dem frühen 16. Jahrhundert, das sich im Besitz der Fürstlich-Liechtensteinischen Kunstsammlung in Vaduz befindet. Die Inschrift meißelte der Rainer Steinmetzmeister Karl Faig.

Das Fernseh-Rathaus

Für die neue Serie "Schexing" von Regisseur Franz Xaver Bogner war das Rainer Rathaus vom 11. bis 13. Januar 2007 (Nachtszenen) und vom 31. Januar bis 2. Februar die Kulisse für die Außenaufnahmen der ersten Staffel mit 12 Sendungen. Die Ausstrahlung erfolgte ab 8. Februar 2008 . Das zierliche Rokoko-Rathaus steht nun künftig stellvertretend für "Das Rathaus" in Bayern - eine Ehre für Rain und das Zentrum seiner bürgerlichen Selbstverwaltung. Besonders freuen sich Stadt und Bürger, dass ihr Rathaus im Jahr des 750. Wiederkehr der ersten urkundlichen Erwähnung "verfilmt" wurde.

Für die 2. Staffel (13. - 24. Folge) wurde im Oktober und November 2007 gedreht, Sendung ab 2. Mai, freitags 21.35 Uhr, im Bayer. Fernsehen.