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Bekanntmachung Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 57 "An der Gempfinger Straße II" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

08.12.2023

Der Stadtrat hat am 25.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „An der Gempfin-ger Straße II“ und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die eingegangenen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange wurden am 28.11.2023 im Stadtrat behandelt und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:

„Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 „An der Gempfinger Straße II“, mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, avifaunistischem Gutachten, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, des Planungsbüro Godts, Rain jeweils in der Fassung vom 28.11.2023 und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, des Planungsbüro Godts, Rain, in der Fassung vom 28.11.2023 werden gebilligt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.“

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 200/1, 201 (TF), 201/1(TF), 201/2(TF), 201/6 (TF), 201/7 (TF) und 202 (TF) Gemarkung Mittelstetten sowie die Flurnummern 246 (TF) und 248 Gemarkung Bayerdilling (Ausgleich und CEF-Maßnahme).

Die Festsetzung erfolgt als Industriegebiet (GI).

Weitere Informationen entnehmen Sie den angefügten Dokumenten.