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Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Donau sowie der Mündungsbereiche anderer Gewässer LRA Donau-Ries

22.02.2022

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayer. Wassergesetzes (BayWG);
Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Donau sowie der Mündungsbereiche anderer Gewässer auf den Gebieten der Großen Kreisstadt Donauwörth, der Stadt Rain, des Marktes Kaisheim, der Gemeinden Tapfheim, Asbach-Bäumenheim, Mertingen, Genderkingen, Niederschönenfeld und Marxheim

• Donau (Fluss-km 2492,500 - 2520,500)
• Lech (Fluss-km 0 -1,350)
• Schmutter (Fluss-km 0 - 4,240)
• Egelseebach (Fluss-km 0 – 1,650)
• Zusam (Fluss-km 0 – 9,400)
• Kessel (Fluss-km 0 – 0,750)

Das Landratsamt Donau-Ries hat mit Verordnung vom 19.01.2022, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Nr. 4 vom 19.01.2022, das Überschwemmungsgebiet der Donau und der Mündungsbereiche anderer Gewässer neu festgesetzt. Die Vorordnung trat am 20.01.2022 in Kraft und ist zu beachten.

Die Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr in dem betroffenen Bereich. Zudem werden Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen.

Die Verfahrensunterlagen sind während der Öffnungszeiten im Landratsamt Donau-Ries zur Einsichtnahme ausgelegt oder auf der Homepage: https://www.donau-ries.de/landratsamt-verwaltung/amtsblatt-donau-ries Amtsblatt Nr. 4 vom 19.01.2022 einzusehen.

Ebenso können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Rain, Hauptstraße 60, 86641 Rain, OG, Zimmer Nr. 32 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag bis Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) eingesehen werden.