Aktuelles - Seite 13
Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
21.11.2022
Der Stadtrat hat am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Untenstehend finden Sie die Bekanntmachung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 56.
Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling Bebauungsplan Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rain
Der Stadtrat hat am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Untenstehend finden Sie die Bekanntmachung sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 56.
Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling Bebauungsplan Nr. 56 „Pessenburgheimer Straße“ Bayerdilling Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rain
Bekanntmachung der Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 29 GE/GI "Neuburger Straße II" mit Änderung Bebauungsplan Nr. 25
21.11.2022
Der Stadtrat hat am 25.10.2022 die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 29 GE/GI „Neuburger Straße II“ mit Änderung Bebauungsplan Nr. 25 beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Untenstehend finden Sie die Bekanntmachung sowie die Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 29.
Bekanntmachung der Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 29 GE/GI „Neuburger Straße II“ mit Änderung Bebauungsplan Nr. 25 Bebauungsplan Nr. 29 "Gewerbe- und Industriegebiet Neuburger Straße II", Änderung und Erweiterung
Der Stadtrat hat am 25.10.2022 die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 29 GE/GI „Neuburger Straße II“ mit Änderung Bebauungsplan Nr. 25 beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Untenstehend finden Sie die Bekanntmachung sowie die Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 29.
Bekanntmachung der Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 29 GE/GI „Neuburger Straße II“ mit Änderung Bebauungsplan Nr. 25 Bebauungsplan Nr. 29 "Gewerbe- und Industriegebiet Neuburger Straße II", Änderung und Erweiterung
Verlängerung der bestehenden Sanierungssatzung "Altstadt"
21.11.2022
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBI I S. 3316) wurden in § 142 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Städte und Gemeinden verpflichtet, zusätzlich zum Beschluss der Sanierungssatzung auch eine Frist zur Durchführung zu beschließen. Städte und Gemeinden die ihre Satzungen vor dem 1. Januar 2007 erlassen haben, sind demnach verpflichtet nach § 235 Abs. 4 BauGB ihre Sanierungssatzungen bis spätestens 31. Dezember 2021 aufzuheben. Der Stadtrat hat am 26.10.2021 die Verlängerung bis Ende 2022 beschlossen. Da die vorbereitenden Untersuchungen erst im Jahr 2023 abgeschlossen sind und somit auch die neue Sanierungssatzung, ist es erforderlich die bestehende Sanierungssatzung „Altstadt“ aus dem Jahr 1990 bis Ende 2023 zu verlängern. Der Stadtrat hat am 25.10.2022 beschlossen, nach § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728), die Verlängerung der bestehenden Sanierungssatzung „Altstadt“ bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBI I S. 3316) wurden in § 142 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Städte und Gemeinden verpflichtet, zusätzlich zum Beschluss der Sanierungssatzung auch eine Frist zur Durchführung zu beschließen. Städte und Gemeinden die ihre Satzungen vor dem 1. Januar 2007 erlassen haben, sind demnach verpflichtet nach § 235 Abs. 4 BauGB ihre Sanierungssatzungen bis spätestens 31. Dezember 2021 aufzuheben. Der Stadtrat hat am 26.10.2021 die Verlängerung bis Ende 2022 beschlossen. Da die vorbereitenden Untersuchungen erst im Jahr 2023 abgeschlossen sind und somit auch die neue Sanierungssatzung, ist es erforderlich die bestehende Sanierungssatzung „Altstadt“ aus dem Jahr 1990 bis Ende 2023 zu verlängern. Der Stadtrat hat am 25.10.2022 beschlossen, nach § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728), die Verlängerung der bestehenden Sanierungssatzung „Altstadt“ bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Einbezugssatzung "An der Saumweide" Sallach
21.11.2022
Der Stadtrat hat am 25.10.2022 die Einbezugssatzung "An der Saumweide", Sallach, als Satzung beschlossen. Untenstehend finden Sie die Bekanntmachung sowie die Einbezugssatzung "An der Saumweide" Sallach.
EBS - An der Saumweide Sallach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Einbezugssatzung "An der Saumweide" Sallach
Der Stadtrat hat am 25.10.2022 die Einbezugssatzung "An der Saumweide", Sallach, als Satzung beschlossen. Untenstehend finden Sie die Bekanntmachung sowie die Einbezugssatzung "An der Saumweide" Sallach.
EBS - An der Saumweide Sallach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Einbezugssatzung "An der Saumweide" Sallach
Gemeinsam einzigartig - Entdecke das "Leseland Donau-Ries"
21.11.2022
Die Stadtbücherei Rain lädt alle Grundschulkinder, die Spaß am (Vor-)Lesen und gemeinsamen Basteln und Spielen haben, zu einem Vorlesenachmittag am 16.11.2022 von 14:00 - 16:30 Uhr in die Stadtbücherei (Hauptstraße 1) ein. Der Nachmittag inkl. Verpflegung ist für alle Kinder kostenlos. Eine Anmeldung unter Tel. 09090/9496960 oder buecherei@rain.de ist bis zum 08.11.2022 erforderlich. Die Plätze sind begrenzt. Unter dem Motto "Gemeinsam einzigartig" setzt das "Leseland Donau-Ries" zusammen mit der Stadtbücherei Rain ein wichtiges Zeichen für Leseförderung und vor allem für den Spaß am Vorlesen. Gemeinsam in Geschichten eintauchen, Abenteuer erleben und neue Welten kennenlernen - Vorlesen verbindet. Kinder aller Nationen - unabhängig von ihren Sprachkenntnissen - sind eingeladen, das Leseland "Donau-Ries" an diesem Tag zu entdecken.
Die Stadtbücherei Rain lädt alle Grundschulkinder, die Spaß am (Vor-)Lesen und gemeinsamen Basteln und Spielen haben, zu einem Vorlesenachmittag am 16.11.2022 von 14:00 - 16:30 Uhr in die Stadtbücherei (Hauptstraße 1) ein. Der Nachmittag inkl. Verpflegung ist für alle Kinder kostenlos. Eine Anmeldung unter Tel. 09090/9496960 oder buecherei@rain.de ist bis zum 08.11.2022 erforderlich. Die Plätze sind begrenzt. Unter dem Motto "Gemeinsam einzigartig" setzt das "Leseland Donau-Ries" zusammen mit der Stadtbücherei Rain ein wichtiges Zeichen für Leseförderung und vor allem für den Spaß am Vorlesen. Gemeinsam in Geschichten eintauchen, Abenteuer erleben und neue Welten kennenlernen - Vorlesen verbindet. Kinder aller Nationen - unabhängig von ihren Sprachkenntnissen - sind eingeladen, das Leseland "Donau-Ries" an diesem Tag zu entdecken.
Vortrag: Berufe und Geschäfte, die es in Rain nicht mehr gibt
21.11.2022
Heimatgeschichtlicher Lichtbildervortrag von Franz Müller im Kurfürstlichen Schloss Rain.
Dienstag, 08.11.2022
Uhrzeit: 20:00 Uhr
Dauer: ca. 60 min.
Eintritt frei
Veranstalter:
Museumsverein e.V.
Heimatgeschichtlicher Lichtbildervortrag von Franz Müller im Kurfürstlichen Schloss Rain.
Dienstag, 08.11.2022
Uhrzeit: 20:00 Uhr
Dauer: ca. 60 min.
Eintritt frei
Veranstalter:
Museumsverein e.V.
"rAiN-sichten" - Sonderausstellung vom 04.12.2022 - 16.04.2023
21.11.2022
Vom 04. Dezember 2022 bis 16. April 2023 ist im Rainer Heimatmuseum die neue Sonderausstellung "rAiN-sichten – Ausstellung zu historischen Darstellungen der Stadt Rain" zu bestaunen.
Öffnungszeiten:
Sonntag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Außerdem ist das Museum nach Vereinbarung mit dem Rathaus zugänglich, Telefon 09090 703-0.
"Urlaubsland oder eine der ärmsten Regionen Afrikas?" - Erlebnisse von Manuela und Karl-Heinz Feichtinger
19.11.2022
Dienstag, 22. November 2022 um 19 Uhr im Pfarrzentrum Rain (großer Pfarrsaal)
Eintritt frei - Spenden willkommen!
Verpachtung Grundstück (Krautgarten)
24.10.2022
Die Stadt Rain verpachtet ab sofort folgendes Grundstück (Krautgarten)
FlNr
Gemarkung
Beschreibung
Nutzungsart
Pachtfläche in ha
Mindestgebot in €
1789
Rain
An der Niederschönenfelder Straße
Krautgarten
0,0196
30,00€
Die Stadt Rain verpachtet ab sofort den obigen Krautgarten mit einer Pachtfläche von 0,0196 ha.
Schriftliche Angebotsabgabe per Fax: 09090/703-239, per E-Mail: liegenschaften@rain.de oder per Post sind bis spätestens 10.11.2022 an die Stadt Rain zu senden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt, Zi.-Nr. 25 (Tel. 09090/703-220).
Die Vergabe behält sich die Stadt Rain vor.
Lageplan Krautgarten FlNr. 1789 Gemarkung Rain
Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)
24.10.2022
Das Landratsamt Donau-Ries erlässt zum Schutz vor der Ausbreitung der nicht exotischen, virusbedingten und anzeigpflichtigen Fischseuche "Infektiöse hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN)" bei Staudheim eine Allgemeinverfügung. Deren genaue Inhalte, Maßgaben und Gründe können in anliegender pdf-Datei nachgelesen werden.
Allgemeinverfügung IHN Fischseuche
Allgemeinverfügung IHN Fischseuche