Einbezugssatzung „Furthfeld“, Wallerdorf Bekanntmachung öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat hat am 27.10.2020 die Aufstellung der Einbezugssatzung „Furthfeld“ Wallerdorf beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Untenstehend finden Sie die Einbezugssatzung „Furthfeld“ Wallerdorf sowie deren offizielle Bekanntmachung.